Hat die Polizei Schweigepflicht?
Ich hoffe jemand kann mir einen Rat geben!
Folgendes Problem meine Schwester hat einen drogen&Alkohol abhängigen man ..
Außerdem leben 2 kleine Kinder im Haushalt.. desöfteren war die Polizei da jetzt schon im Einsatz.. Jetzt ist es so das er 14 Tage lang sich seiner Familie nicht nähern darf von der Polizei..vom Jugendamt darf er solange er eine Therapie nicht gemacht hat nicht mehr zuhause wohnen... Sie musste dafür beim Jugendamt was unterschreiben...
Aber sie hält sich nicht dran und er ist trotzdem zuhause und hält sich dort auf...
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage...wenn ich die Polizei anrufe und denen das schildere,haben die Schweigepflicht wer angerufen hat oder müssen die dann meinen namen sagen ?
Die Kinder tun mir einfach so fürchterlich leid...Und da er Einfach eine tickende Zeitbombe ist es nur frage der zeit wann er wieder Abrastet und ich habe mega angst weil meine Schwester dann mitsicherheit die Polizei nicht rufen würde... Und er hat sie schon öfter verprügelt ...
2 Antworten
Wegen der Schweigepflicht, das weiß ich nicht, Du kannst aber sagen, Du möchtest nicht, daß Dein Name genannt wird, dann halten sie sich da auch dran.
Okey,ich hoffe weil das ist die Angst die ich habe denn wenn rauskommt das ich da angerufen habe ..dann hab ich glaube ein riesen problem
würde da mit Anzeige warten.
Was nützt es wenn er nicht mehr bei ihr sein darf bzw seine Kinder sehen ?
Wenn sie das durchzieht, lauert er ihr unterwegs auf und das mit angestauter Wut
dann soll sie ihm sagen dass er sich ordentlich benehmen soll sonst macht sie ernst
Drogen abhängig und Alkohol...schwierig (Tickende zeitbombe) da kann jetzt alles gut sein 5 min später abraster weil etwas nicht passt
Naja,sie zieht das ja nicht durch er ist trotzdem zuhause und hält sich da auf... Das Problem ist wenn er ausrastet dann ruft sie die Polizei nicht weil er sich ja nicht bei denen in der Wohnung aufhalten darf...