Definition und darf man da parken?

3 Antworten

Wenn du insgesamt im verkehrsberuhigten Bereich meinst -NEIN

( es sei denn da ist irgendwo ein Schild, dass es auf einer bestimmten Stelle extra erlaubt)

Nein, § 42 Abs. 2; Zeichen 325.1 Nr. 4 (Anlage 3) StVO verbietet das, ausgenommen sind dabei das Parken zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen. Eine erforderliche gekennzeichnete Parkfläche ist hier jedenfalls nicht erkennbar.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Meiner Ansicht nach steht auch der blaue falsch. Da scheint ja ein Tor, eine Ausfahrt zu sein. Vom Rest sieht man zu wenig.

Gruß S.