Darf ich (16) mit mein Bruder (23) Wohnen wenn die Eltern nicht mehr leben?
4 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Wenn bei deinem Bruder alles Okay ist (eigene Wohnung mit einem eigenen Zimmer für dich, ausreichende Geldmittel zur Verfügung stehn, dein Bruder nicht vorbestraft ist), dann spricht nichts dagegen. Das Jugendamt wird diese Punkte prüfen und dann einer Pflegschaftt zustimmen (oder eben nicht).
Ja, wenn jemand über 18 Jahre ist, darf er die Vormundschaft übernehmen. Bin mir aber nicht zu 100 % sicher ob es nicht verschiedene Klauseln gibt.
Ja, wenn er die Pflegschaft für dich beantragt und das Jugendamt das befürwortet.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Mit Zustimmung des Jugendamts schon. Diese prüfen die Umstände.