Bürgergeld & Azubi?

3 Antworten

Wenn er selbst von seinem Gehalt leben kann, ist er raus aus der BG. Das bedeutet, dass Mutti nur noch Geld für sich selbst und ihren Anteil an der Wohnung bekommt, während er seinen Teil selbst tragen muss. Was er aber auch müsste, wenn er auszieht.

Die Ausbildungsvergütung wird unter Berücksichtigung eines Freibetrag von mindestens 520 € auf das Bürgergeld angerechnet.

Bleibt also genug über :)

Theoretisch kann er ja auch ausziehen und hat dann nichts mehr mit dem jobcenter zu tun, oder?

Ganz so einfach ist es nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Wenn er unter 25 ist, bleibt seine Vergütung bis auf Höhe der Minijobgrenze ohne Anrechung auf seinen Bedarf.

Ist die Brutto / Nettovergütung höher, gelten weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.