MPU-Gutachten ggf. anfechten?

Hallo,

der Text wird etwas länger, aber ich versuche, mich kurz zu fassen.

Ich hatte letzten Monat eine MPU wegen zuvielen Punkten. Leider war es die zweite MPU (die erste auch wegen Punkten, also nie Alkohol oder Drogen), und mittlerweile habe ich wirklich die Gründe erkannt und mein Verhalten auch in anderen Situationen im Griff.

Die MPU wäre lt. Gutachter vom psychologischen Gespräch und Reaktionstest her auch positiv ausgefallen, das Problem war nur meine dicke Führerscheinakte, da der Gutachter befürchtet hat, sich mit einem trotzdem positiven Gutachten bei der Führerscheinstelle unglaubwürdig zu machen. Wäre es die erste MPU, hätte ich die lt. dem Gutachter bestanden.

Also wollten sie zur Absicherung von meiner Psychiaterin eine Bescheinigung, dass hinsichtlich meiner Borderline-Erkrankung keine Bedenken bei der Fahrtauglichkeit bestehen und vom Neurologen bzgl. meiner Epilepsie.

Meine Psychiaterin hat mir auch sofort eine durchweg positive Bescheinigung ausgestellt, nur mein Neurologe hat sich absolut quergestellt, da dieser wohl generell keine Bescheinigungen für sowas ausstellt. Also hab ich mit meiner Hausärztin gesprochen, diese könnte das nur mit schriftlichen "Einverständnis" vom Neurologen schreiben, und dieser macht das halt nicht.

Zur Info: ich hab ausschließlich eine Aufwach-Epilepsie (es gab noch nie einen Anfall im Wachzustand), bin unter Lamotrigin komplett anfallsfrei und der letzte Anfall ist länger als ein Jahr her (da war der Spiegel aufgrund der Schwangerschaft mit meiner Tochter unbemerkt gesunken). Bei der ersten MPU war das auch gar kein Thema, obwohl sie da schon von der Epilepsie wussten.

Nach langem erfolglosem hin und her mit Neurologe und Hausarzt habe ich dann vorgestern der MPU-Stelle die Situation erklärt und die Dame am Telefon gebeten, nochmal mit dem Gutachter zu sprechen und ihm zu erklären, warum ich keine Bescheinigung bekomme, obwohl meine Epilepsie absolut unbedenklich dafür ist.

Heute rief sie mich dann zurück, sie hätte nochmal mit dem Gutachter gesprochen (selber konnte ich leider wohl nicht mit ihm sprechen) und dieser sagte wohl, wenn ich da keine Bescheinigung bekomme, kann man es halt nicht ändern. Sie machen mir das Gutachten jetzt fertig und schicken es mir. Ob es jetzt letztlich trotzdem positiv ausfällt, konnte Sie mir am Telefon nicht sagen.

Meine Frage:

Sollte ich jetzt tatsächlich nur aufgrund der fehlenden Bescheinigung des Neurologen ein negatives Gutachten bekommen, könnte ich dann rechtlich dagegen vorgehen?

Der letzte Anfall ist ja wie gesagt länger als ein Jahr her, wie zuvor auch aus dem Schlaf heraus und nur aufgrund des unbemerkten Abfalles des Lamotrigin-Spiegels durch die Schwangerschaft. Alles andere, einschließlich der Bescheinigung meiner Psychiaterin war ja positiv und es geht für die MPU-Stelle wohl alleine um die Rechtfertigung vor der Führerscheinstelle.

Danke schonmal

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Führerschein im Ausland dank Richtlinie 4 bald erlaubt?

Hallo zusammen, ich hätte da eine Frage die mich gerade sehr beschäftigt und auf die ich trotz langer Recherche keine Antwort finde.

Und zwar wird ja gemunkelt das in der Führerschein Richtlinie 4 zum ersten der Führscheintourismus durch eine europaweite Verkehrssünderkartei werden soll. Also können in Italien dann auch strafen aus Deutschland vollstreckt werden und MPU Auflagen Sperrfristen und co. wären dann auch für ausländische Führerschein stellen einsehbar.

Finde ich soweit ganz OK hab ich auch erst einmal keine Frage zu.

Desweiteren wird ja darüber gesprochen , dass es möglich sein soll, die Prüfung in einem europäischen Land seiner Wahl machen zu dürfen.

Das hört sich für mich so an als könnte man dann den Führerschein ganz legal in einem europäischen Land machen kann ohne die Klausel mit dem Wohnsitzprinzip "187 Tage " natürlich vorausgesetzt es besteht keine Sperrzeit und keine Mpu Anordnung.

Ich bin gerade mitten in der MPU und muss den Führerschein danach neu machen. Dieser kostet zur Zeit zwischen 2000-3000€ in Tschechien unter 1000€ Bulgarien lasse ich Mal außen vor. Wäre es nach dem zukünftigen gesetzt dann wirklich legitim nach bestandener MPU einen Führerschein in Tschechien Polen oder gar Bulgarien zu machen und damit dann in Deutschland zu fahren? In Bulgarien liegen die Kosten zur Zeit immer hin bei gerade einmal 100-400€

Ich wäre euch dankbar für konstruktive Antworten.

Liebe Grüße und danke schon einmal im voraus

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Auto, MPU, Verkehrsrecht, Führerschein, Fahrerlaubnis, Fahrschule, Straßenverkehr, Führerscheinstelle
Was bedeutet "Nichteignung zum führen von Kraftfahrzeugen"?

Hey!
Vielleicht kennt sich hier jemand damit aus...
Ich wollte meinen Führerschein der Klasse B machen, wurde dann (aufgrund einer Jungendsünde mit Cannabis) zu einem Ärztlichen Gutachten (u.a. Pipi Test) geladen, welches ich auch bestanden habe.

Jedoch hatte ich nur 20 Tage zeit das Gutachten beim Straßenverkehrsamt einzureichen.

Da jedoch frühzeitig abzusehen war, das ich nicht schnell genug einen Termin für das Gutachten bekomme fragte ich bei meiner Sachbearbeiterin beim Straßenverkehrsamt nach einer Fristverlängerung, welche aber leider Gottes abgelehnt wurde.

Naja wie dem auch sei, ich habe meiner Sachbearbeiterin gesagt an welchem Tag ich den Termin für das ÄG. habe. Der Termin war 1 Tag nach Ablauf der Frist (hab leider wirklich nirgends schneller einen Termin bekommen).
Habe dann das ÄG. am selben Tag noch beim Straßenverkehrsamt eingereicht...
Soo jetzt hatte ich leider heute einen Brief vom Straßenverkehrsamt im Briefkasten in welchem es heißt...

Ihren Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B vom xx.xx.xx lehne ich ab...
Nach §11 Abs. 8 Fev. kann daher auf Ihre Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geschlossen werden.

Habe heute direkt bei meiner Sachbearbeiterin angerufen da ich absolut nicht verstehe was das für mich bedeutet (Ob ich eine MPU machen muss oder ob ich Überhaut keinen Fürhrerschein mehr machen darf).

Leider habe ich mit meiner Sachbearbeiterin scheinbar einen totalen Glücksgriff gelandet, diese hat sich leider geweigert mir irgendeine Auskunft zu geben und meinte nur flappsig, dann solle ich doch google benutzen und hat aufgelegt.

Ich habe natürlich Ihren super tollen ratschlag google zu benutzen befolgt und bin genauso doof wie vorher.

Da ich halt mein ganzes erspartes in den Führerschein und das ÄG. gesteckt habe, bin ich jetzt ziemlich am verzweifeln.

Also bin ich jetzt hier und hoffe das mir jemand helfen kann...

Bedeutet das jetzt ich darf solange ich lebe keinen Führerschein mehr machen?
Oder Muss ich erst eine MPU machen (von dem Idiotentest steht im schreiben nämlich überhaupt nichts)?
Darf ich denn überhaupt weiterhin meinen Roller mit 25 Kmh Fahren (Die Prüfbescheinigung fürs Mofa habe ich nämlich noch)?

Ich würde mich wirklich super über eine Antwort freuen (falls sich jemand mit dem Thema gut auskennt).
Liebe Grüße und schonmal herzlichen dank im voraus.

Auto, MPU, Verkehrsrecht, Führerschein, Gesetz, Fahrerlaubnis, Straßenverkehr
Rechte nach Führerscheinentzug?

Hallo Welt,

Ich bin 54,habe 1990 den Führerschein gemacht,2010 den LKw Schein gemacht, aber nur kurz LKW gefahren..egal..also über 30 Jahre Kfz - Erfahrung.

2021 wegen Alkohol abgeben müssen. Scheisse..dumm..idiotisch..ich weiss..1,9p gehabt und mit n Roller auf m Land unterwegs...hab das ganze Prozedere erfüllt und habe seit Oktober 2022 meinen Führerschein wieder. Als Neuerwerb oder wie das heißt.

Die C Klasse ist nicht eingetragen worden, da es diese 5 Jahres Frist da gibt..egal..darum geht's mir nicht...ich wollte jetzt diese Moped Erweiterung erwerben..B196..bis 125ccm...kann man ja machen günstig ohne Prüfung, wenn man gewisse Dinge erfüllt...wie zB. mind.5 Jahre am Stück den Auto Führerschein. Wollte mich anmelden und man sagte mir, dass ich erst wieder 5 Jahre lang ohne Vorkommnisse den Schein besitzen muss, bevor ich diese Vergünstigung bekomme. Da ich laut dem Datum aufm Schein Fahranfänger bin.`

Jetzt meine Frage..ist das wirklich rechtens..mir einfach 30 Jahre Erfahrung zu canceln..mich wie nen 17 Fahranfänger zu sehen, obwohl die doch das sehen können im System was passiert ist und ich 30 Jahre lang ohne Vorkomnisse gefahren bin.

Habe ich da gar keine Chance..und muss 5 Jahre warten...da bin ich vielleicht schon tot..bin sooo sauer..auf meine Dummheit..klar..aber auch auf dieses Idioten Gesetz..man kann mir doch nicht einfach 30 Jahre stehlen..laut Fahrschule schon..darum wollte ich nochmal ne 2 Meinung..vielleicht kennt ich ja jemand damit aus..danke im voraus..franky

Motorrad, MPU, Verkehrsrecht, Führerschein, Fahrerlaubnis, Probezeit

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