GEZ für die alte Wohnung nachzahlen?

Moin ihr Lieben,

ich (noch in der Ausbildung, 21) und meine Freundin (21) wohnen seit 2 Jahren zusammen. 2018-2019 eine Wohnung und 2019- 2020 eine andere Wohnung.

Die 1. Wohnung lag direkt über ihrer Verwandschaft in einem 3-Parteien-Haus. Hier haben wir keine GEZ gezahlt und es kam auch nie Post.

Auch unsere jetzige Wohnung liegt in einem Mehrparteienhaus und auch hier zahlen wir keine GEZ. Post kam nie.

GEZ haben wir für die genannten Wohnungen nie angemeldet, weil wir es tatsächlich nicht besser wussten. Wir haben zwar schonmal was von GEZ gehört, dachten allerdings sowas würde automatisch laufen und wir wussten auch nicht, dass es ausnahmslls jeder Haushalt zahlen muss. Wir haben uns also keine großen Gedanken dazu gemacht.

Nun ziehen wir in 3 Wochen in eine Doppelhaushälfte, wissen mittlerweise dass GEZ gezahlt werden muss und würden hier dann GEZ anmelden.

Ich frage mich nun ob der Beitragsservice möglicherweise nachhakt wo wir vorher gewohnt haben und uns dann saftige Nachzahlungen erwarten könnten. :-(

Oder melden wir uns bei der GEZ einfach mit unserem Einzugstermin an und dabei belassen sie es dann?

Hat hierzu jemand Erfahrungen?

Könnte es sein, dass für die jetzige und alte Wohnung nie was kam weil mehrere Haushalte mit der selben Hausnummer adressiert sind und es so nicht aufgefallen ist?

LG und danke vorab für die Antworten

Ihr werdet nur für die neue Wohnung regulär zahlen 100%
Ihr werdet für die 1. und 2. Wohnung nachzahlen müssen 0%
Ihr werdet für die 2. Wohnung nachzahlen müssen 0%
Recht, GEZ, Rundfunkbeitrag
Ist der Widerspruch dieser GEZ Nachzahlung wirkend?

Hallo zusammen.

Habe heute Post bekommen in der ich eine Nachzahlung bei der GEZ nachgehen soll welche aber meines Wissens nicht nachvollziehbar ist. Ich habe ein Widerspruchsschreiben fertig gemacht was den Sachverhalt erklären sollte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen die oben genannte Zahlungsaufforderung vom 03.01.2020 ein. Bei der Wohnung, für die Sie den Rundfunkbeitrag erheben, handelt es sich bis zum Zeitpunkt der Ummeldung (09.10.2019) um einen Zweitwohnsitz. Der Eizugszeitpunkt des Zweitwohnsitz war bereits am (01.06.2014) laut Meldebestätigung, da ich die Ummeldung aus Unwissenheit versäumt hatte. Aufgrund das ich bis (09.10.2019) offiziell noch in (Ort) gemeldet war, welcher in diesem Fall noch mein Erstwohnsitz war, wurde für diese Wohnung der Rundfunkbeitrag bereits entrichtet. Als Beitragszahler ist Herr (Name) bei Ihnen angemeldet, die Beitragskontonummer lautet (Nummer).

Ich fordere Sie daher auf, die Angelegenheit zu prüfen und eine Berichtigung des zu Unrecht veranlassten Beitragsbescheids zu veranlassen, welcher eine Belastung ab 01.2016 beinhaltet und diesen auf das offizielle Datum meiner Ummeldung (09.10.2019 = 01.10.2019) zu datieren.

[Anlagen]

Meldebestätigung vom 09.10.2019

Kurz und Knapp soll ich jetzt 3 Jahre nachzahlen obwohl ich erst offiziell seit 09.10.2019 gemeldet bin.

Eine Service-Mitarbeiterin der GEZ meinte ich solle die Meldebestätigung hinsenden, da automatisch zurückdatiert wird wenn keine Meldebestätigung vorliegt, was mit diesem Schreiben abgewickelt wird. Und ich solle aufgrund der verspäteten Ummeldung einfach den Wohnzeitraum (Datum-Datum) angeben wo ich vor Ummeldung gemeldet war.

Der Haupt-Knackpunkt welcher mich gerade verunsichert ist da das Einzugsdatum schon seit 2014 ist, aber nicht als Erstwohnsitz.

Worauf sollte ich mich noch einstellen? Ist mein Widerspruch wirkend aufgrund dieser Umstände?

Nein 100%
Ja 0%
Recht, GEZ, Widerspruch, Rundfunkbeitrag, Wirtschaft und Finanzen
GEZ zieht Geld von Konto sehr spät ab, zu dem Zeitpunkt keine Deckung. Was tun?

Hallo.

ich bin Studentin und im Oktober umgezogen. Direkt kam der Brief der GEZ wegen der Beitragszahlung. Ich habe mich da online angemeldet und denen per Brief dieses Lastschriftmandat erteilt, dass die die Beträge halt immer von meinem Girokonto abziehen können. Am 19.10!! Habe ich einen Brief von denen bekommen an denen die angekündigt haben, dass sie in Kürze 87,50€ von meinem Konto abziehen werden. Dass ist für mich eine hohe Summe Geld, die ich also dann dauerhaft auf dem Konto haben musste. Nunja, Zeit ist vergangen und sie haben den Betrag als nicht abgezogen. Ausgerechnet an den 2 Tagen, an denen die Deckung nicht auf meinem Konto war, fast einen ganzen Monat später, am 15.11, wollten sie es halt abziehen aber da war die Deckung nicht genügend. Das macht mich echt sauer, da ich bei „In Kürze“ ja damit gerechnet habe, dass das die nächsten Tage passiert.

1) dürfen die das einfach? Müssen die das nicht in einem festgelegten Zeitraum abziehen wenn sie das ankündigen?

2) die 2,75€ die meine Bank jetzt haben möchte wegen ungenügend Deckung kann ich nicht irgendwie abwälzen oder?

3) Droht mir jetzt irgendeine Strafzahlungen an die GEZ?

Die fragen würde ich ja an das Servicetelefon der GEZ stellen aber der Mist kostet ja auch 60ct/Minute. Diese Halsabschneider.

liebe Grüsse

Recht, GEZ, Rundfunkbeitrag, Wirtschaft und Finanzen
GEZ Gebühren- Bedarfsgrenze Befreiung Härtefall?

Hey Leute,

ich hätte mal eine Frage bezüglich des GEZ Beitrages. Ich muss monatlich ja 17,50 zahlen. Nun kann man sich ja als Härtefall befreien lassen wenn die Bedarfsgrenze gemäß Regelung ALGII & Harz IV dadurch überschritten wird.

Die Regelung ist ja bei HarzIV und ALGII 416€ Einkommen. Nun ist meine Frage:

Ich bin in einer Ausbildung bei der ich knapp 400€ Netto im 3ten Lehrjahr bekomme. Letztes Jahr waren es nur 360€ und GEZ zahle ich jetzt schon knapp 1 Jahr..

Nun ist die Frage, zählt nur das als Einkommen? Von meinen Eltern bekomme ich 417€ und Wohngeld auch nochmal 126€. Das heißt ich habe ein monatliches Einkommen von 941Netto bzw. letztes Jahr 911€ Netto.

Das klingt jetzt vielleicht im ersten moment viel. Nun habe ich natürlich etliche Abgaben. Ich wohne komplett alleine, meine Eltern sind 600km weg.

Ich bezahle: 396€ Miete, 44€ Strom, 40€ Internet und jetzt 17,50€ GEZ Gebühren. Jährlich kommt meistens noch eine Rechnung von knapp 500-600€ aufgrund von Gartenarbeiten,Müllentsorgung,Straßenreinigung UND UND UND, Da ich mir kaum Geld zurücklegen kann, muss ich dann immer meine Eltern nach Geld fragen, was mir sehr unangenehm ist. Schließlich bekomme ich schon so viel von Ihnen.

Jetzt ist meine Frage. Wird vom Einkommen 911/941€ alle Ausgaben abgezogen?

Beim Wohngeld wird ja Strom Heizung etc. ignoriert. Am Ende des Monats hab ich ungefähr 400€ für mich, was unter der Grenze liegt. Und durch die Jahresrechnung der Wohnung etc. sind es vllt. sogar nur 340/350€ im Monat, da ich den Rest zurücklegen muss, sonst kann ich meine Rechnung nicht bezahlen. (Zudem gibt es ja immer etwas was mal kommen kann. (Irgendwelche Rechnung, sei es Feuermelderwartung oder sonst irgendwas)

Meine Ausbildung ist für Berufsausbildungsbeihilfe nicht berechtigt und alle anderen Sachen habe ich bereits probiert, es würde nur die Härtefallregelung in Frage kommen. Aber bevor ich jetzt Einschreiben mit Rückschreiben für 10€ dort zur ARD schicke frage ich lieber erst einmal hier nach. Finde es unfair, das leute die mehr Geld haben, auch befreit werden, nur weil sie Sozialleistung beziehen, die ich aufgrund meiner Ausbildung nicht erhalte, oder weil Wohngeld nicht anerkannt wird.

Wäre ich ein Härtefall?

Bitte spart euch die Kommentare mit: es gibt leute die haben es viel viel schlechter. Mir geht es jetzt nur ums Gesetz und ob das in Frage kommt.

Gebühren, Recht, Einkommen, Befreiung, GEZ, Sozialleistungen, einkommensgrenze, Härtefallregelung, Ausbildung und Studium, Rundfunkbeitrag, Wirtschaft und Finanzen
Kleingewerbe starten wie mit Kindergartenbeitrag usw?

Hallo :) ich frage hier für meine Cousine, da ich gesagt habe ich kann mich mal umhören, aber im Bekanntenkreis kennt sich mit dem Thema keiner so recht aus und sie selbst hat ein Beratungsgespräch erst Ende nächsten Monats bekommen. Sie wohnt mit ihrer kleinen Tochter (1) in einer Wohnung und bezieht momentan Hilfe vom Staat und ist sozusagen bis zum dritten Lebensjahr in Elternzeit (also sie wird in den drei Jahren vom Jobcenter ‚in Ruhe gelassen‘). Die Tochter fängt jetzt an für paar Stunden die Woche zu einer Tagesmutter zu gehen und kommt nächstes Jahr in den Kindergarten. Nun ist es so das meine Cousine früher als Kosmetikerin gearbeitet hat und sehr gut in diesem Gebiet ist und auch wirklich viele potentielle Kundinnen hätte, sie hat auch schon mit ihrem Vermieter geredet ob es in Ordnung wäre in der Wohnung sowas wie ein Home Studio zu machen und er ist damit völlig einverstanden. Sie möchte also um nicht mehr vom Staat zu leben, ein Kleingewerbe anmelden und wir haben es so ausgerechnet, dass sie ihre Kosten dann gut selbst decken könnte. Am Anfang aber eben auch nicht mehr als das, da sie sich ja auch um ihre Tochter kümmern muss und diese für nächstes Jahr erstmal einen Kindergartenplatz bekommen hat der nur bis 12 uhr geht. Nun ist es so, da sie ja von Kindergartengebühren und GEZ momentan verschont wird, dass wir uns fragen wie das mit dem Kleingewerbe wäre, ob sie das dann selber übernehmen müsste? Kennt sich hier jemand aus ? LG

Finanzen, Geld, Gewerbe, GEZ, Kindergarten, Kleingewerbe

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