ist das Grob fahrlässig vom Händler?

Hallo einmal an alle.

Am 23.02.2024 habe ich bei einem bekannten Autohaus in Wenden, dessen Namen ich lieber nicht nenne, einen BMW 320D xDrive aus dem Jahr 2016 erworben. Das Fahrzeug hatte etwa 114.000 Kilometer auf dem Tacho und machte insgesamt einen sehr guten Eindruck. Inklusive der Gebrauchtwagengarantie habe ich etwas über 20.000€ gezahlt.

Nach dem Kauf des BMWs begannen die Probleme. Mein Verkäufer versicherte mir, dass das Auto am folgenden Montag vom TÜV geprüft würde und ich bald einen Abholtermin erhalten würde. Als ich am Montag den 26.02.2024 anrief, um den aktuellen Stand zu erfahren, wurde ich vertröstet und man versprach mir einen Rückruf, da sich der Termin verschoben hatte. Am 05.03.2024 rief ich erneut an, da ich immer noch keine Informationen erhalten hatte. Mir wurde mitgeteilt, dass das Auto die TÜV-Untersuchung bestanden hatte, aber die Reifen ausgetauscht werden müssten. Ich hatte bereits bei der Besichtigung bemerkt, dass die Reifen abgenutzt und rissig waren und Zweifel daran hatte, dass das Auto den TÜV bestehen würde. Man versicherte mir telefonisch, dass die Reifen ausgetauscht würden, obwohl im TÜV-Bericht nichts dazu vermerkt war.

Nach weiteren Tagen des Wartens wurde ich ungeduldig. Am 07.03.2024 rief ich erneut an, nachdem mir mehrmals ein Rückruf binnen 15 Minuten zugesichert worden war, der jedoch ausblieb. Nach zwei Stunden Wartezeit platzte mir der Kragen. Ich forderte das Auto zur Abholung, da es bereits versichert und angemeldet war. Nach

einer dreistündigen Autofahrt wurde ich freundlich empfangen, erhielt das Auto mit dem Hinweis, dass die abgenutzten Reifen nach Hause geschickt würden, und konnte endlich weiterfahren. Zu diesem Zeitpunkt war mir alles egal, ich war beruflich auf das Auto angewiesen.

Jedoch begannen die Probleme erst richtig: Beim Parken heute verlor das Bremspedal plötzlich den Druck, und ich konnte nur knapp ein Auffahren verhindern, indem ich die Handbremse zog.

Ich stellte fest, dass die vorderen Bremsscheiben stark verschlissen und rostig waren, sogar Teile brachen ab. Auch die hinteren Bremsscheiben und Beläge waren stark abgenutzt auf den Bremsbelegen war nur noch die Trägerplatte der Bremsbelege zu sehen und kein Belag. Ich kontaktierte sofort den Händler, der mich erneut vertröstete und sagte, dass man mich am nächsten Tag zurückrufen würde.

Ich habe Druck gemacht und war am Ende ungeduldig, aber ich kann nicht verstehen, wie ein Auto den TÜV bestehen kann, wenn es nicht verkehrssicher ist! Habe ich eine Chance auf Entschädigung? Ich möchte mir nicht vorstellen, was passieren könnte, wenn die Bremsanlage bei 130 km/h auf der Autobahn versagt."

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Gebrauchtwagen, Betrug, Autokauf, Autohändler, TÜV
Auto gekauft mir wurde unfallfrei zugesichert im Nachhinein habe ich festgestellt dass es ein Unfallwagen ist?

Hallo, habe mir am 08.02. einen Golf bei einem Autozentrum gekauft. Händler schien mir eigentlich seriös. Auto war bei mobile.de als unfallfrei angegeben und das wurde Vorort bestätigt. Im Kaufvertrag stand „nachlackierung Blech und Bagatellschäden nicht ausgeschlossen.”

Auf Nachfrage zu diesem Satz wurde gesagt, dass es sein kann, dass Kratzer lackiert wurden und dass es evtl Steinschläge etc gibt was ja normal ist, also habe ich unterschrieben. Erste frage.. soll dieser Satz verschönert unfallwagen bedeuten???

so nächste Sache… 15 Tage nach dem Kauf blinkte die motorkontrollleuchte. Angeblich war eine Zusatzpumpe für das Kühlwasser kaputt und angeblich hat der Händler diese ausgetauscht da ich 1 Jahr Gewährleistung habe… als ich mein Auto abholte hat mein Auto 150 km mehr auf dem tacho… er meinte; er sei 30-40 km Probegefahren was ich auch nicht verstanden haben aber es waren wie gesagt 150 km!!!

für den Wechsel der Pumpe wollte er mir keine Rechnung geben da er keine Lust hatte, MWST zu zahlen????? Außerdem wurde es auch nicht ins scheckheft eingetragen????

da mir das alles komisch vorkam bin ich zu Dekra, siehe nur, unfallwagen 15.000€ schaden!

was soll ich tun??? Habe natürlich keine Rechtsschutz…. Hat der Händler seinen A…. Mit dem Satz von nachlackierung Blech im Kaufvertrag gerettet oder hätte er unfallwagen angeben müssen????

bin total verzweifelt…. Danke vorab für eure Hilfe !!!

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Gebrauchtwagen Motorschaden?

Hallo zusammen,

mein Sohn hat sich im Dezember 23 einen Gebrauchtwagen von einem Händler gekauft. Bis heute hatten wir so einige Probleme mit dem Fahrzeug ( Probleme mit der Wegfahrsperre, Problem mit ESP ) und die Sachen auf eigene Kosten reparieren lassen. Der Händler war zwar nicht abgeneigt uns zu helfen, hat aber auch nie richtige Zusagen gegeben. Schwamm drüber

Heute ist mein Sohn mit dem Auto unterwegs gewesen und der Motor ist während der Fahrt ausgegangen. Zum Glück war unser Freund und Helfer in der Nähe und zusammen haben sie das Auto zu einer Nahen Werkstatt geschoben.
Dort hat der Meister unter die Haube geschaut und einen Motorschaden festgestellt. So wie es aussieht, sind beim Zahnriemen einige der Ritzel abgebrochen. Der Zahnriemen selbst ist aber noch heile. Also ein klassischer Motorschaden.

Mein Sohn hat dann den Händler kontaktiert und ihm die Sache geschildert und wieder kommen nur schwammige Aussagen. Der Händler sagte das mein Sohn in der Werkstatt, wo das Auto gerade steht, einen Kostenvoranschlag auf seine eigenen Kosten durchführen soll. Sollte dabei herauskommen, das er unschuldig am Motorschaden ist, möchte der Händler den Kostenvoranschlag zur Garantie schicken ( das Auto hat zusätzlich eine Garantie ).

Meine Frage lautet jetzt aber, ist das Rechtens? Hier geht es doch eindeutig um die Gesetzliche Gewährleistung. Das Auto ist gerade mal 3,5 Monate bei meinem Sohn und er hat nicht mal 1000 Kilometer damit gedreht. Vor dem Verkauf wurde auch noch ein Ölwechsel vorgenommen, um das Problem mit den Flüssigkeiten auszuschließen.

Normal ist der Händler jetzt doch in der Pflicht das Fahrzeug abzuholen und bis zur Klärung einen Leihwagen zu stellen. Sehe ich das falsch?

Im Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 439 Nacherfüllung steht :

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

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Autoverkauf an Händler ohne Kaufvertrag, Hilfe?

Hallo,

ich, weiblich 21 Jahre alt, habe heute meinen Wagen an einen Autohändler verkauft, da ich einen Firmenwagen erhalten habe.

Der Käufer (größerer Autohändler aus der Region) hat mir ein faires (für mich in Ordnung, privat hätte man mehr rausgeholt) Angebot unterbreitet, welches ich gestern angenommen habe

Heute habe ich den Brief, alle Unterlagen und die Schlüssel übergeben und dafür eine Minus Rechnung, also Gutschrift erhalten, das Geld wird morgen auf meinem Konto eingehen.

Ich fragte ob wir nicht noch einen Kaufauftrag vereinbaren müssen, doch der Händler meinte, dass die Gutschrift ausreicht, er habe das Auto und ich das Geld, abgemeldet hat er den Wagen auch schon für mich und den Wagen für 30 % mehr ins Netz gestellt, alles in Ordnung soweit, meine Arbeitskollegen haben ihre Autos dort auch verkauft.

Jetzt mache ich mich aber seit 4 Stunden verrückt da ich keinen Verkaufsvertrag habe und hier immer wieder lese "schließe dringend die Gewährleistung aus", weil das habe ich natürlich somit nicht

Auf der Rechnung / Gutschrift stehen auch nur Eckdaten drauf, wie mein Name, das Autohaus, Datum, KM Stand, Bezeichnung des Autos, und das wars eigentlich

Kein Mangel wurde verschwiegen, Fahrzeug ist in einem guten Zustand, nur TÜV in 2 Monaten abgelaufen

Das Autohaus hat auch keine Probefahrt gemacht

Ich werde dort morgen nochmal freundlich anrufen und nach einem Kaufvetrag fragen, aber ich denke, hier habe ich Mist gebaut?

Gebrauchtwagen, Autohändler

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