Die Frist gilt erstmal nur für das einlegen des Einspruch selbst.
Die Einspruchsfrist beträgt ein Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
Bekanntgabe ist, wenn der per einfachen Brief verschickt wird, das Bescheid Datum + 3 Tage, falls er nicht tatsächlich später zugegangen ist
Auch ohne Begründung ist da die Frist gewahrt.
die Begründung kann daher auch später noch nachgereicht werden. da gibt es keine gesetzliche Frist. üblich ist aber, dass spätestens 4 Wochen nach Einlegung des Einspruchs die Begründung nachgereicht wird. Dann wird das Finanzamt zeitnah nachfragen, eine Frist setzen und dann notfalls nach verstreichen der frist den Einspruch per Einspruchsentscheidung als unbegründet zurück weisen. Dann bliebe idr nur noch der gang zum Finanzgericht