Der rechtliche Status eines Aufenthaltstitels in der BR Deutschland als EU-Mitglied regelt durch verschiedene Erlasse und Verordnungen auch durch entsprechende Regelungen in den einzelnen Bundesländern den juristischen Status.
Die Frage stellt sich nicht bei der Ausreise sondern bei der Wiedereinreise in die BR Deutschland. Ihr Antrag könnte abgelehnt werden oder was noch viel schlimmer ist, Sie dürfen einreisen, Ihnen wird im Nachgang der Aufenthaltstitel entzogen und Sie würden abgeschoben werden in den Irak, als das Land in dem Sie zur Welt kamen. Da aber jeder Sachverhalt und jeder Mensch mit Migrationshintergrund eine andere Biografie hat, hüte ich mich explizit davor eine Bewertung abzugeben, die so pauschal gar nicht getroffen werden kann. So etwas ist unseriös und für Sie auch nicht zielführend. Vllt. ist es am Besten Ihre Oma so zu ehren und ihr zu gedenken wie Sie das letzte Mal gesehen haben. Ihre Oma sieht das sicher auch so. Schreiben Ihr und packen Sie alle Gedanken, Wünsche, Hoffnungen, Sehnsüchte usw. usw. da mit hinein. Da ich als Kolpingsbruder in einem römisch-katholischen Sozialverband im Bereich der Migrationsberatung tätig kenne ich das, was Sie schreiben nur zu gut.
Nur Sie selbst können für sich gut sorgen. Seien Sie reich gesegnet von Gott wie Ihre Oma.