Darf man mit 16 Jahrenbis 4 Uhr in die disco?

3 Antworten

nein, Du fällst unter das Jugendschutzgesetz und bist bis zum 18. Lebensjahr daran gehalten, um 22:00 Uhr zu Hause zu sein. Es hilft es auch nicht sich von den Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern sich geben zu lassen. Im Falle der Kontrolle durch das Ordnungsamt und/oder der Polizei hätte diese keine strafbefreiende Wirkung für die Eltern !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Nein. Jugendschutzgesetz

Nein.