Zunächst müßtest Du dann erst mal in Deinem Vertrag nachschauen, in wie weit dort grundlegend eine Fahrkostenpauschale für Einsatztage seitens der Zaffe vereinbart wurde.
Wenn sich die Zaffe laut Vertrag selbst dazu verpflichtete, pro Einsatztag und Kilometer eine Fahrtkostenpauschale zu zahlen, so wird sie das m.E. bei einer derart kurzfristigen Einsatzabsage in Relation dieser Distanz ( 60 KM einfacher Weg ) dann auch zahlen müssen.
Den von Euch unverschuldet nicht erbringbaren Einsatztag muss die Zaffe Euch aber grundlegend im Rahmen ihres eigenen Annahmeverzuges im unternehmerischen Risiko grundlegend vergüten.