Was wird beim Unterhaltsvorschussgesetz angerechnet?
Guten Tag,
ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Nämlich hätte ich paar Fragen zum Thema Unterhalt.
Aktuelle Situation:
Ich lebe mit meiner Mutter und meinen 4 Halbgeschwistern in einem Haushalt. Der Vater meiner Halbgeschwistern ist vor etwa einem Jahr ausgezogen. Ich bin vom Unterhalt ausgeschlossen, da ich zum ersten 21 Jahre alt und zum zweiten nicht der leibliche Sohn des Vaters bin (meiner ist verstorben). Mein zweitältester Halbbruder ist auch bereits volljährig und hat laut dem Jugendamt daher auch keinen Anspruch nach dem UVG.
Meine restlichen 3 Halbgeschwister erhalten Unterhalt nach dem UVG, da sie minderjährig sind.
Bei der Antragstellung des Unterhaltes wurde nur das Einkommen meiner alleinerziehenden Mutter gefordert, was mich sehr gewundert hat.
Nun zur Frage: Ich möchte in meinen Semesterferien einen Ferienjob anfangen. Wird mein Einkommen und des meines volljährigen Halbbruders beim Unterhalt meiner anderen Geschwistern berücksichtigt?
Vielen Dank!
2 Antworten
Ihr seid den Geschwistern gegenüber nicht unterhaltsverpflichtet. Also ist euer Einkommen auch irrelevant.
Und die Frage nach dem Einkommen der Mutter begründet sich hier drauf:
Für Kinder von 12 bis 17 Jahren gelten zusätzlich folgende Voraussetzungen:
- Ihr Kind ist nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen, ihr Kind wäre mit dem Unterhaltsvorschuss nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen oder wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten, müssen Sie zusätzlich ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto monatlich haben.
Quelle:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss
Euer Einkommen spielt im Bezug auf den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt keine Rolle.
Das Einkommen der Mutter normalerweise auch nicht, wenn die minderjährigen Kinder noch keine 12 Jahre alt wären, bis dahin gibt es bei Erfüllen der sonstigen Voraussetzungen ohne weitere Voraussetzungen Unterhaltsvorschuss gezahlt.
Erst ab Vollendung des 12 Lebensjahres müssen dann bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, auch wenn es dem Grunde nach Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres geben kann.
Entweder kann das Kind dann seinen Bedarf nach dem SGB - ll selber decken, so das die Mutter für das Kind keinen Anspruch mehr vom Jobcenter hat, oder die alleinerziehende Mutter hat ein monatliches Mindesteinkommen von 600 Euro Brutto.
Deshalb dann wahrscheinlich auch die Frage nach dem Einkommen der Mutter, weil die Kinder wahrscheinlich schon min.12 Jahre alt sind.