Vermieter geht heimlich in Wohnung - wie beweisen?

Hallo, ich habe dasselbe Problem wie einige andere in diesem Forum: Meine Vermieter gehen während meiner Abwesenheit heimlich in meine Wohnung. Ich habe dafür mehrere Indizien, z.B., dass die Tür zwei Mal abgeschlossen war, ich grundsätzlich aber nur einmal abschließe. Außerdem waren die Heizungen alle runtergedreht. Das Problem: Ich habe keine Beweise. Zwar habe ich schon mehrfach als Tipp gelesen, man soll einfach das Schloss austauschen. Allerdings muss man dann ja haften, sofern es einen Wasserschaden gibt und der Vermieter somit im dringenden Fall nicht rein kann. Um meine Situation zu beschreiben: Ich bin Student und wohne Tür an Tür mit meinen Vermietern, einem Rentner-Ehepaar. Bei der Wohnungsbesichtigung wurde ich bereits darauf hingewiesen, dass sie sich einen Ersatzschlüssel behalten würden "falls ich mal länger wegwäre und vergessen hätte, die Fenster zu schließen". Sie gingen "aber NICHT IN DIE WOHNUNG WENN [ich] NICHT DA [bin]" Dies betonten danach noch mehrfach, ohne, dass ich irgendwas gesagt hätte, was ich schon verdächtig fand. Da ich darauf angewiesen war, die Wohnung zu bekommen, stimmte ich zu. Seit meinem Einzug komme ich mir nun überwacht vor. Am zweiten Tag wurde ich bereits darauf hingewiesen, ich solle doch bitte lüften, um Schimmel zu vermeiden! Also mussten sie meine Wohnung wohl 24h überwacht haben. Außerdem wissen sie immer bescheid, zu welcher Zeit ich aufstehe, wann ich zu Hause bin etc. Grundsätzlich habe ich ein gutes Verhältnis, da die beiden ansonsten hilfsbereit sind. Da ich aber umziehen will, wäre mir ein fristloses Kündigungsrecht, welches mir durch den Hausfriedensbruch zustünde, nicht unrecht. Jedoch benötige ich dafür Beweise, bevor ich sie persönlich darauf anspreche und dadurch vorwarne. Deshalb frage ich mich, ob es erlaubt wäre, meine Wohnung videozuüberwachen. Bzw., ob diese Beweise rechtliche Gültigkeit hätten. Schließlich handelt es sich ja um meinen Besitz und jemand würde nur gegen seinen Willen aufgezeichnet, wenn er dadurch selbst einen Rechtverstoß begeht. Ich habe gelesen, dass man dann ein Schild hinhängen müsste "dieser Bereich wird aufgezeichnet". Aber meiner Meinung nach würde dies nur Sinn ergeben, wenn es sich um einen öffentlichen Platz, z.B. einen Bahnhof handelt. Kennt sich da jemand näher aus?

Vielen Dank und liebe Grüße

Mietrecht, videoueberwachung, Hausfriedensbruch, Kündigungsfrist
Änderung vom Arbeitsverhältnis von Teilzeit zu Minijob im gleichen Betrieb möglich nur mit Kündigung von Seitem des Arbeitnehmers?

Hallo,

Ich habe folgendes Problem:

Ich Arbeite seit über 6 Monatem als Teilzeitkraft im Einzelhandel. Nun möchte ich mich zum 1 Oktober runterstufen lassen (450€ Basis) im gleichen Betrieb.

Mein Arbeitgeber weiß von diesem Vorhaben schon seit über einem Monat. Nun sagte er mir (gestern), dass ich eine Kündigung aufsetzen solle mit dem Grund, dass ich eine geringfügige Beschäftigung eingehen möchte, danach würden wir nur einen neuen Personalbogen ausfüllen.

Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.

Ich kann aber ab 1 Oktober nur als 450€ Kraft arbeiten, nicht bis 21. Oktober. ( Die Kündigung hätte früher aufgesetzt werden müssen )

Nun könnte ich auf die Kündigung das Datum so schreiben, dass das aktuelle Arbeitsverhältnis (Teilzeit) passend zum 1.Oktober ausläuft. (Ist natürlich rechtlich falsch)

Wenn ich also nun doch den 21. September auf die Kündigung schreiben sollte und noch 4 Wochen im Betrieb als Teilzeitkraft arbeite mit der Stundenanzahl von einem Minijob (weil ich nicht mehr Stunden im Oktober arbeiten kann), würden die Steuern zuschlagen (auf die 450 € Brutto).

Ich habe zusätzlich auch noch 22 Urlaubstage. Was passiert mit denen?

Arbeit, Kündigung, Minijob, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Kündigungsfrist, Urlaubstage, Teilzeitjob, Vertragsänderung, 450-Euro-Job, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Kündigung Minijob? Kündigungsfrist? Neuen Job beginnen?

HI Leute,

ich habe seit ca. einem monat einen minijob, der mir aber nicht zusagt. Habe mich woanders bewerben. Habe jetzt auch eine zusage und kann am donnerstag vorbei kommen zum einarbeiten und um den vertrag zu unterschreiben. Nun meine Frage. Ich muss jetzt erst ja noch schriftlich bei dem anderen JOb kündigen. Kann ich dann einfach mit dem anderen anfangen oder wie läuft das jetzt? Hier der absatz zur kündigung im vertrag:

Während der Probezeit ( 6 Monate ) kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit gilt für beide Vertragsparteien eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Auch während einer vereinbarten Befristung ist das Arbeitsverhältnis von beiden Vertragsparteien ordentlich kündbar.

Heißt das das ich dort noch zwei Wochen arbeiten muss? Wenn ja was passiert wenn ich einfach nicht hingehe?

Ich bin so froh das ich einen neuen job bekommen habe! Dort habe ich es nicht mehr ausgehalten. Der Chef und die MItarbeiter waren furchtbar. Ich wurde als neue Aushilfe komplett alleine im Laden gelassen ohne hilfe. Die haben sich ständig amüsiert und saßen beim bäcker und haben kaffee getrunken.... Ach alles ein horror dort! Ich will da nur raus!

Vielleicht könnt ihr mir ja helfen, ich würde mich freuen.

Vg

Kündigung, Minijob, Kündigungsfrist, neuer Job