Zählt die DJI mini 2 in Österreich als Spielzeug? Wenn Ja muss man sie dann registrieren?

1 Antwort

Als Spielzeug zählt sie definitiv nicht (in diesem Fall wäre keine Registrierung nötig gewesen, aber als Spielzeug nach der EU-Regel zählt zB. nur was in erster Linie für die Verwendung von <14 Jährigen gedacht ist und das ist hier definitiv nicht der Fall).

In der Open-Kategorie (also die für den Hobby-Betrieb relevante Kategorie) müssen generell keine Drohnen mehr registriert werden sondern nur noch die Piloten, wenn sie auch Drohnen fliegen wollen die ≥250g wiegen ODER mit einem Sensor zum erfassen personenbezogener Daten (also zB. eine Kamera, Mikrofon, ect.) ausgestattet sind.

Die Mini 2 liegt gewichtsmäßig zwar unter dieser Schwelle aber durch die Kamera muss muss man sich als Pilot trotzdem registrieren lassen und die „e-ID“ des Eigentümers muss auf der Mini 2 (zB. als Aufkleber, Plakette, ect) angebracht werden.
Die „e-ID“ bekommt man bei der Registrierung.

Ein Drohnen-Führerschein bzw. der EU-Kenntnisnachweis A1/A3 ist nicht unbedingt nötig, es schadet aber auch nicht ihn zu machen um besser mit den Regeln vertraut zu werden und kostenlos ist er auch – aber die Registrierung kostet in Österreich 31-nochwas, wenn ich das jetzt richtig in Erinnerung habe.