Würde ich trotzdem weiterhin BAB bekommen?
Hallo,
Seit November mache ich eine Ausbildung die über einen Bildungsträger(Jobcenter)läuft. Dort verdiene ich 490€ Netto,kriege 202 Aufstockende Leistung und 300€ BAB. Nun ist es so,das mein Betrieb mich zum Sommer hin komplett übernimmt. Dort würde ich knapp 900€ Netto verdienen,also mehr als beim Bildungsträger. Würde mein BAB dann wegfallen,obwohl ich noch im laufenden Bezug bin? Oder wie würde sich mein monatlicher Anspruch sonst zusammen rechnen?
2 Antworten
Im Internet findest Du einen kostenlosen BAB - Rechner.
Wenn sich deine Nettovergütung erhöht, dann mindert sich zumindest der BAB - Anspruch, im schlimmsten Fall entfällt dieser auch ganz.
Was ist denn mit Kindergeld, solltest Du noch unter 25 sein ?
War nur eine Frage, der Anspruch auf Kindergeld hätte mit einem möglichen Anspruch auf BAB - nichts zu tun, hätte aber dein monatliches Einkommen entsprechend erhöht.
Beim BAB - oder Bafög - spielt das Kindergeld bei der Berechnung keine Rolle, da es sich da nicht um anrechenbares Einkommen handelt.
Aber alleine durch die Nettovergütung von um die 900 Euro wird wohl eher wenig oder gar kein Anspruch mehr auf BAB - bestehen und dadurch wird sich dann sicher auch eine mögliche Aufstockung vom Jobcenter verringern, oder der Anspruch entfällt auch hier ganz.
Was musst Du denn für deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen ?
Oder verwechselst Du die Nettovergütung mit der Bruttovergütung laut Azubivertrag ?
Ich zahle 370€ warm an Miete. Nein 900€ sind Netto.
Dann sollte dein Grundbedarf mit den derzeit min.noch 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt bei um die 933 Euro liegen.
Musst dann sehen in wie weit noch ein Anspruch auf BAB - bestehen könnte, wenn das anrechenbare Einkommen deinen Gesamtbedarf nicht deckt, dann bleibt nur eine Aufstockung vom Jobcenter.
Dabei müssen dann Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll berücksichtigt werden, die dir theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen werden müssen und somit dein anrechenbares Einkommen verringern.
Solange Du in der Ausbildung bist bzw. bleibst, sollte grundsätzlich weiterhin Anspruch auf BAB bestehen.
Also selbst wenn ich 900€ Netto verdiene,kriege ich weiterhin meine 300€ BAB? Oder rechnen die mir meine Vergütung an?
In einer Ausbildung bekommt man eine Vergütung und noch keinen Verdienst.
Die Vergütung wird meines Wissens nach angerechnet:
Bin ü25 ^^