Wie viele Fehltage darf ein Azubi als Verwaltungsfachangestellter (Auf Landesebene) haben?
Ich würde gerne wie oben erwähnt wissen, wie viele Fehltage man als Azubi im öffentlichen dienst als Verwaltungsfachangestellter auf Landesebene haben darf, bevor es kritisch werden kann.
Bei uns im Norden dauert die Ausbildung 2,5 Jahre. Tariflich angestellt.
Im TVA LL BBiG, im allgemeinen BBiG und anderen Gesetzen bzw Verordnungen stand nichts dazu. Kennt sich hier einer besser aus und mag mich erleuchten. Bitte mit einer Quelle / Gesetzesgrundlage
Ich denke, dass ist auch für viele interessant, die in Bremen, Hamburg oder sonstigem Bereich des Nordens die Ausbildung machen.
3 Antworten
Die Tarifvertragsparteien können im Tarifvertrag auch nicht die Zulassungsvoraussetzungen definieren, da dies nur die zuständige Stelle i. S. d. Paragraphen 71 BBiG kann. Dies ist keine Aufgabe der Tarifvertragsparteien.
Die Zulassung zur Prüfung bestimmt sich nach der Prüfungsordnung. Nach Paragraph 9 Abs. 1 PO VFA ist grundsätzlich zuzulassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder dessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet, wer an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung teilgenommen sowie den vorgeschriebenen schriftlichen Ausbildungsnachweis geführt und vorgelegt hat und wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder Auszubildende noch deren gesetzliche Vertretung zu vertreten haben. Es ist dabei nicht genau definiert, ab wann man die Ausbildungszeit nicht (aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle) zurückgelegt hat. Im Zweifel sind Eignungsnachweise zu erbringen, die beweisen, dass das Lernziel dennoch (trotz vieler Fehltage) erreicht wurde (siehe auch Paragraph 11 PO VFA).
Im Zweifel entscheidet die zuständige Stelle bzw. der Prüfungsausschuss. Es gibt aber keine feste Zahl o. ä.
Das wird individuell entschieden, bevor die Zwischenprüfung ansteht, ob du zur Prüfung zugelassen wirst, oder nicht.
Dann gilt das natürlich genau so für die Abschlussprüfung.
Ab einem bestimmten Ausfall wirst du nicht zur Prüfung zugelassen. Individuell wird natürlich geprüft. Das hat ja auch damit zu tun, dass du sonst das Prüfungsergebnis anfechten könntest, weil du eben krank warst
Uns wurde zu Beginn der Ausbildung ganz genau gesagt, wie viel wir fehlen dürfen und zwar maximal 10% in Praxis und Theorie. Frag einfach mal in der Berufsschule nach.
die zwischenprüfung haben wir bereits hinter uns