Wie viel Geld wird bei einem 450€ job abgezogen wenn mein Vater harz 4 bekommt?

4 Antworten

Dein Einkommen wird nicht deinem Vater, sondern deinem Bedarf zugerechnet, also abgezogen, es sei denn Du hast dann soviel anrechenbares Einkommen, dass Du deinen Bedarf ohne bzw. nur mit einem Teil deines Kindergeldes decken könntest.

Dann würdest Du auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft) deines Vaters raus sein und der nicht mehr benötigte Teil, max. das volle Kindergeld würde dann wieder zum Einkommen des Vaters und entsprechend auf den Rest der BG - angerechnet.

Hätte dein Vater dann kein anderes Einkommen, auf das er schon Freibeträge berücksichtigt bekommt, dann könnte er vom Kindergeld min. 30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen.

Auf dein FSJ - Taschengeld hast Du seit 01.01.2021 einen Freibetrag von 250 €, vorher waren es nur 200 €, es dürften dann also derzeit dann auf deinen Bedarf max. 50 € angerechnet werden.

Hättest Du kein FSJ - sondern nur einen 450 € Job, dann würden die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll gelten, dass wären vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Bei 450 € Brutto, wären das also 170 € an Freibetrag, bekommt man diese 450 € dann auch Netto ohne Abzüge aufs Konto gezahlt, dann würden diese 170 € Freibetrag theoretisch davon abgezogen und ergeben dann das voraussichtliche max. anrechenbare Netto Erwerbseinkommen und diese max. 280 € würden dann auf deinen Bedarf angerechnet und von den Leistungen die dein Vater für dich bekommt abgezogen.

Müsstest dann deine Anteile für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw. selber an deinen Vater zahlen.

Wenn Du nun zu deinem FSJ - Taschengeld zusätzlich noch einen Minijob machst, dann fallen diese 100 € Grundfreibetrag nach § 11 b SGB - ll weg, weil Du ja schon diesen pauschalen Freibetrag auf dein Taschengeld von 250 € hast.

Anstelle der 100 € Grundfreibetrag tritt dann dein pauschaler Freibetrag von 250 € vom Taschengeld.

Also angenommen Du würdest im Monat 300 € Brutto = Netto im Minijob verdienen, dann wären das mit deinen 300 € Brutto = Netto vom FSJ - 600 € Brutto = Netto im Monat.

Anstelle der 100 € Grundfreibetrag treten die 250 € Freibetrag auf dein Taschengeld, die 250 € werden also als 100 € angesehen, es bliebe dann ein übersteigender Betrag von 500 € Brutto = Netto und darauf stehen dir dann weitere 20 % an Freibetrag zu, also weitere 100 € Freibetrag.

Zusammen mit den 250 € vom Taschengeld läge dein Freibetrag dann bei 350 € und das anrechenbare Einkommen bei voraussichtlich 250 €.

Würdest Du auf 450 € Brutto = Netto kommen, dann wären es 750 € Brutto = Netto, dann wäre es ein übersteigender Betrag von 650 € und bei 20 % Freibetrag würden das dann weitere 130 € an Freibetrag ergeben.

250 € Freibetrag FSJ + 130 € Freibetrag Erwerbseinkommen = gesamt 380 € Freibetrag = anrechenbares Einkommen von 370 €.

wird es bei ihm abgezogen

Das kann nicht sein. Der Abzug sollte bei Deinem ALG 2 erfolgen.

Bei einem Minijob werden regulär bis zu 280 € angerechnet, da es einen Grundfreibetrag i.H.v. 100 € gibt zzgl 20% des nach Abzug des Grundfreibetrages verbleibenden Rests.

Da Du jedoch bereits eine Aufwandsentschädigung bekommst, auf welche ein Freibetrag angewendet wird, kann ich im Moment nicht garantieren, daß der Grundfreibetrag auf den Minijob zur Anwendung kommt.


isomatte  13.10.2021, 14:41

Kommt er nicht !

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ja, die ersten 100 voll, dann 20% sind anrechenfrei

mach 100+0,2x350=170 sind anrechenfrei

450-170=280 Abzug


isomatte  13.10.2021, 14:44

Aber nicht, wenn schon der pauschale Freibetrag auf das Taschengeld von 250 € berücksichtigt wird !

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FFFKindergarten  13.10.2021, 14:46
@isomatte

Wenn es Freibeträge auf Taschengeld gibt, zahle ich ab jetzt keine Steuern mehr!

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isomatte  13.10.2021, 14:48
@FFFKindergarten

In einem freiwilligen Dienst bekommt man Geld gezahlt, dieses nennt sich Taschengeld und hat nichts mit Taschengeld für Kinder zu tun !

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80 % über 100 €.
Bedeutet: 100 € Freibetrag + 20 % darfst du behalten. 80% behalt das JC ein.


isomatte  13.10.2021, 14:42

Aber nicht wenn schon ein Freibetrag auf das Taschengeld berücksichtigt wird !

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