wie gefährlich ist es sein wlan passwort mit dem nachbarn zu teilen?

9 Antworten

Es ist schon ein gewisses Risiko dabei. Einerseits hat er es sehr viel einfacher, auf die Geräte in deinem Netzwerk zuzugreifen.

Was aber auch ein Risiko ist ist dass du dafür haftbar gemacht werden kannst, wenn er im Internet Mist baut. Für den Anbieter ist es dein Anschluss also bist du dafür verantwortlich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Hauptaufgabengebiet im Job

kevin1905  16.03.2024, 12:09
Für den Anbieter ist es dein Anschluss also bist du dafür verantwortlich.

So einfach funktioniert das aber nicht.

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Im schlimmsten Fall steht die Polizei vor der Tür und nimmt dich mit wenn der was illegales über deine Leitung macht. Hacken wäre auch möglich kann aber fast keiner.

Netzlaufwerk ohne Kennwort freigegeben und der kann alle deine daten sehen wenn du nicht aufpasst und selbst fehler machst.

Unklare Fragestellung. Würde meinem Nachbarn höchsten das *Gäste*-WLAN-Passwort geben. Ist z. B. bei einer Fritzbox schnell eingerichtet. Dann kann er nur über deinen Anschluss ins Internet und nicht in dein internes Netz.

Aber auch das würde ich nur machen, wenn ich ihm genug vertraue, dass nicht irgendwann wg. ihm die Polizei dasteht und ich Stress bekomme.

notting

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

WLAN ist hinter Deiner Firewall. Also können die Geräte vom Nachbarn direkt an Deine Geräte Daten senden.

Hat er Nachbar einen Virenverseuchten Computer oder der Computer wird (per Virus) ferngesteuert, ist der Schutz der Firewall im Router dahin. Das macht es tatsächlich leichter Deine Geräte zu hacken bzw. ebenfalls mit Viren zu verseuchen.

Außerdem könnte der Nachbar illegale Dinge im Internet machen und die Polizei wird dann Deine Andresse als Anschlussinhaber ermitteln. Wenn es dann hat auf Hart kommt, musst Du dann nachweisen, dass das der Nachbar in Deinem WLAN Netz das gemacht hat und nicht Du. Der könnte ja zum Beispiel Urhebergeschütztes Materiel wie Kinofilme per Bittorrent austauschen.

Hallo,

logischerweise kann damit der Nachbar eben alles über deine Adresse im Netz unternehmen. Fremde nur, wenn der Nachbar es weitergibt.
Das ist genau wie in der Familie oder unter Freunden....Vertrauen.
Übrigens kann im Routerprotokoll nachgesehen werden, was mit jedem eingeloggten Gerät aufgerufen wurde.

Grüße aus Leipzig

Woher ich das weiß:Hobby – Ab dem Studium bin ich ein Freak für Elektronik u. Computer

Commodore64  16.03.2024, 12:00

Nur leider steht da nicht, wem das Gerät gehört.

Wurde illegales damit gemacht (Bittorrent Kinofilme verbreitet) und irgendein Abmahnanwalt kann das nachweisen, dann ist man als Anschlusinhaber erst mal dran.

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AlterLeipziger  16.03.2024, 12:13
@Commodore64

Mann ist immer zuerst dran, klar. Aber mit dem Logfile im Router kann man nachweisen, dass es das Gerät vom Nachbar ist, wenn es dann noch vorhanden ist.

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Commodore64  16.03.2024, 12:21
@AlterLeipziger

Dazu müsste man dann Zugriff auf das Gerät haben. Außerdem speichert der Router ja nur die MAC und die kann man beliebig verstellen. "Ist nicht meine MAC" zieht da nicht. Man könnte die MAC eines beliebigen Gerätes umgestellt haben oder das Gerät versteckt haben oder verschwinden gelassen haben.

Du könntest ja einen Laptop haben, damit Fleißig Filme austauschen und das Ding dann ins Meer geworfen haben. Während ein Auto eine registrierte Fahrgestellnummer hat wo man den Besitzer ermitteln kann, hat ein PC nichts dergleichen.

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kevin1905  16.03.2024, 12:36
@Commodore64

Man muss im Filesharing auch nicht seine Unschuld als Anschlussinhaber nachweisen.

Der sekundären Darlegungslast genügt man in dem man einen plausiblen alternatven Tathergang präsentiert. Dies wäre durch die Routerlogs gegeben. Damit ist man als Inhaber raus aus der Störerhaftung.

Will der Rechteinhaber nun weiter vorgehen muss er den konkreten Täter ermitteln.

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Commodore64  16.03.2024, 12:43
@kevin1905

Den Anwalt muss man dann trotzdem selber bezahlen. Und da die einen bis zu zwei Jahre lang verklagen können, wer hebt denn so lange seine Logs auf?

Teuer und ärgerlich wird es dann auf jeden Fall, auch wenn man dann nicht "zigtausende" bezahlt.

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AlterLeipziger  16.03.2024, 13:08
@Commodore64

Naja, meine Freunde und die Familie haben auch mein WLAN-Passwort, seit ich den Zugang habe ist mir noch nie etwas passiert! - ca. seit 2000

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kevin1905  16.03.2024, 13:26
@Commodore64
Den Anwalt muss man dann trotzdem selber bezahlen.

So man denn keine RSV hat die File-Sharing Vorwürfe abdeckt (nicht die Regel), ist das korrekt, selbst dann bliebe u.U. die SB übrig.

Und da die einen bis zu zwei Jahre lang verklagen können, wer hebt denn so lange seine Logs auf?

Regelverjährung sind 3 Jahre, bin mir aber nicht sicher ob hier nicht sogar die längere Frist von 10 Jahren greift, zumindest für Teile der Forderung.

Was die Logs angeht, das ist so eine Sache, da diese beim Neustart i.d.R. überschrieben werden. Ggf. lassen die sich per Mail versenden im Falle eines Neustarts.

Teuer und ärgerlich wird es dann auf jeden Fall, auch wenn man dann nicht "zigtausende" bezahlt.

Zweifellos, genau deshalb würde ich sowas auch nicht teilen und für Gäste ein separates Netz ohne Route ins Hauptnetz vorhalten und dies mit einer entsprechenden Blacklist versehen.

Und sich ggf. schriftlich gegenzeichnen lassen, dass man sie belehrt hat gewisse Tätigkeiten zu unterlassen.

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Commodore64  16.03.2024, 13:30
@kevin1905

Sehe ich genau so. Wie lange die Verjährung ist, weiß ich nicht, ich war mir mit den zwei Jahren aber recht sicher. Vielleicht hat das auch irgendwas damit zu tun wie lange der Provider "die Beweise" sichern muss. Ich meine das waren mal zwei Jahre.

Kurze Googelsuche ergibt, dass das seit 2017 4 Jahre sind.

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