Wenn unser Unternehmen einen Artikel von einem Privatverkäufer online gekauft, den aber nicht erhalten hat, haben wir dann Anspruch auf eine Rückerstattung?

8 Antworten

Also ich kann das nur so beantworten, wie ich es als online-Verkäufer kenne:

Ist der Verkäufer für den Versand verantwortlich?

Beim Kauf unter Privatleuten geht das Versandrisiko mit Übergabe der Ware an Post oder Kurierdienst auf den Käufer über. Treten Sie verkäuferseitig als Unternehmer auf, liegt das Versandrisiko immer bei Ihnen.

Anscheinend ist es wohl so, dass private Verkäufer das Risiko praktisch mit dem Artikel am "Postschalter" abgeben.

Wir als gewerbliche Verkäufer haften immer solange, bis es auch angekommen ist, weshalb wir halt auch immer alles mit Sendungsnummern versenden, Haftung und dann ggf. den Betrag erstatten und bei verloren gegangenen Sendungen uns dann mit DHL, Hermes pp. auseinandersetzen um dann von dort eine Kostenerstattung / Schadensersatz zu erhalten.

In diesem Fall ist es so...da es sich um einen Privatverkauf handelt, werden dem Käufer keine Garantie- und Gewährleistungsansprüche eingeräumt. Bei unversichertem Versand gibt es keine Haftung für Verlust oder Beschädigung. Ich glaube ihr habt dort schlechte Chancen. Der Verkäufer hat euch ja als Beweis, das er das Paket verschickt hat, ein Foto geschickt. Der Fehler liegt mit Sicherheit bei DHL (der letzte Verein). Hatte ich ähnlich schon mal...schicke was unbeschädigtes zu einem Kunden u als das Paket beim Kunden ankam war es kaputt. DHL wies alles von sich u ist sich keiner Schuld bewußt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Jurafuchs  05.12.2023, 09:36
da es sich um einen Privatverkauf handelt, werden dem Käufer keine Garantie- und Gewährleistungsansprüche eingeräumt.

Äh, nein?

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Jurafuchs  05.12.2023, 10:46
@Jikaya

Hast du da auch eine Rechtsquelle zu? Das ist nämlich Blödsinn.

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Jikaya  05.12.2023, 10:52
@Jurafuchs

Beim Kauf unter Privatleuten geht das Versandrisiko mit Übergabe der Ware an Post oder Kurierdienst auf den Käufer über. Treten Sie verkäuferseitig als Unternehmer auf, liegt das Versandrisiko immer bei Ihnen.

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Jurafuchs  05.12.2023, 10:54
@Jikaya

Gewährleistung hat nichts mit Versandrisiko zutun.

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Die Untersuchung des Falles dauerte lange und unser Steuerberater verlangte entweder die Lieferung der Ware oder eine vollständige Rückerstattung.

Wechselt den Steuerberater - er kennt die Basics des BGB nicht.

Geldschulden sind Bringschulden.
Warenschulden sind Holschulden.

...solange vertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Aufgeweicht wird diese Regel bei Versandhändlern.
Jemand, der etwas privat verkauft, ist kein Händler. 😉

Sprich: Wenn der private Verkäufer es in die Post gegeben hat, ist sein Teil erledigt.

Alles was die anderen hier schon gesagt haben und: selbst schuld, wenn man als Unternehmen bei Privatverkäufern einkauft. Da muss man sich vorher überlegen, welches Risiko man da eingeht und ob sich das lohnt.

Und dann auch noch Arbeitsschutzhelme! Da sieht man gleich wie die Mitarbeiter wertgeschätzt werden.

Wolltet ihr die Ware versichert, oder unversichert zugeschickt bekommen?

War es ein Päckchen, oder ein Paket?

Das Transportrisiko tragt ihr, DHL versichert aber Pakete grundsätzlich...