Wenn man eine gesetzliche Betreuung mit Vermögenssorge hat, darf man trotzdem etwas aus Internet bestellen?

3 Antworten

Also ich denke, dass gerade häufige Bestellungen aus dem Internet oft Anlass für die Betreuung geben.

Daher die erste Antwort: vermutlich nicht.

JungerKind 
Fragesteller
 09.05.2024, 14:20

Warum vermutlich nicht und warum die häufige Bestellungen aus dem Internet Anlass für die Betreuung gibt?

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Die wichtigste Frage dürfte sein, ob du unter den § 104 Nr. 2 BGB fällst:

Geschäftsunfähig ist ... wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist.

Als Geschäftsunfähiger könntest du lediglich geringfügige Geschäfte des täglichen Lebens selbstständig erledigen (§ 105a BGB).

übliche Kleinigkeiten wie eine Tafel Schokolade, die sonst unter Taschengeld § 110 BGB fallen.

JungerKind 
Fragesteller
 09.05.2024, 15:33

Warum gilt wenn man einen gesetzlichen Betreuer hat, das Taschengeldparagraph?

Und wenn ich einen gesetzlichen Betreuer habe mit Vermögenssorge, darf ich dann z.b kein Computer oder Playstation kaufen? Wenn Jay warum?

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