Teilt der gesetzliche Betreuer das Geld für meine Mutter ein?

6 Antworten

Warum kannst Du denn nicht mit einer Bankvollmacht und einer Vorsorgevollmacht die Bankgeschäfte Deiner Mutter erledigen?

Meine Eltern leben beide im Pflegeheim. Meine Schwester und ich haben Kontovollmachten und Vorsorgevollmachten. Da meine Schwester vor Ort wohnt, macht sie erst mal alles alleine. Ich würde dann quasi im Notfall einspringen, falls meine Schwester verhindert sein würde.

Ich finde, ein gerichtlich bestellter Betreuer sollte die letzte Möglichkeit sein, wenn man das in der eigenen Familie auch anders Regeln könnte.

Ein gesetzlicher Betreuer ist kein Geldverwalter. Der gesetzl. Betreuer ist verpflichtet, die Finanzen deiner Mutter im Auge zu haben. Dazu gehört der Abgang der Fixkosten und die Verhinderung von Verschuldung sowie Kosten für Lebensmittel etc.

Das heißt, dass der Betreuer nur dann eingreifen darf, wenn deine Mutter sich bzgl. der oben genannten Punkte fahrlässig verhält. Wenn sie oben genannten Punkte abgesichert sind, kann deine Mutter vom Rest des Geldes kaufen was sie will oder spenden. Der Betreuer darf nur im Rahmen der Existenzsicherung eingreifen. Er ist also verpflichtet, deiner Mutter das Geld auszuzahlen was sie möchte (unter Berücksichtigung der oben genannten Argumente)

Ein gesetzlicher Betreuer wird nur dann bestellt, wenn deine Mutter ihre Angelegenheiten (in dem Fall die finanziellen) aufgrund gesundheitlicher/geistiger Einschränkungen nicht mehr alleine regeln kann. Daher ist es dann auch schlüssig, dass sie in dem Fall nicht mehr auf ihr Geld zugreifen kann.

ja so ungefähr, sie kann aber mit ihm ausmachen das sie monatlich einen bestimmten Betrag bekommt.