Was sind die Grundprobleme der Religionsfreiheit?

3 Antworten

Das Religionfreiheit zu einer Doppelmoral führen kann.

Grundsätzlich sollte in einem Freiheitlichen land die wahl der religion schon von haus aus frei sein. Eigentlich bräuchte es in einem solchen staat keine extra religionsfreiheit. Auch das jemand nicht wegen seiner religion diskriminiert oder verfolgt werden darf ergibt sich eigentlich aus einer Freiheitlichen grundordnung.

So wie wir in D religionsfreiheit anwenden führt das zu einer Doppelmoral. Es gibt regeln bzw. Rechte die mitglieder bestimmter religionen gegenüber nicht religiösen menschen haben. Nicht viele aber ein paar.

Als beispiel kann man die beschneidung von kindern nehmen. Die Doppelmoral ist hier zu finden da es der einzige nicht revidierbare eingriff in den körper ist der erlaubt ist bei Kindern ohne medizinische indikation. Bei allen anderen vergleichbaren sachen. Selbst die Revidierbar sind. Wird man es schwer haben.

Als beispiel: nen kind ein tatoo stechen zu lassen. Geht nicht. Du wirst keinen seriösen tatoowierer finden der das macht. (Selbstverständlich mit zustimmung aller sorgeberechtigungen) Bei Pircings ists das gleiche. Ohrringe werden vieleicht gerade so noch geduldet. Aber alles andere? Kannste eher vergessen. Und bei Babies sind ohrringe eh schon gesellschaftlich strittig.

Beides sind sachen die weniger oder vergleichbar schwer eingreifen. (Die löcher von pircings wachsen wieder zu. tatoos lassen sich durchaus entfernen oder überstechen. Aber die sind natürlich dauerhafter ne vorhaut wiederherstellen... kaum eine chanche)

Als weiteres beispiel kann man religiöse kopfbedeckungen nehmen. Es gibt ja die nette debatte um die kopftüchern und deren verbote etc. Aber es führt durchaus zu situationen in denen ein Religiöser mensch eben seine Kopfbedeckung tragen darf. Und es toleriert werden muss. Und ein nicht religiöser mensch das eben trotzdem nicht darf. Religiöse menschen erhalten hier quasi Sonderrechte und das nur auf der basis das sie eine andere überzeugung haben als andere menschen.

Und die basis für beide beispiele ist halt die religionsfreiheit.

Ich persönlich sehe das aber durchaus als Problem an. Weil eigentlich sollten alle menschen die gleichen rechte und Pflichten haben. Und das ist nach meiner ansicht das grundproblem der religionsfreiheit. Weitere beispiele wo Religiöse menschen und nicht Religiöse menschen unterschiedlich behandelt werden kann man durchaus noch finden.

Dass sie nach dem Verständnis vieler Menschen (v.a. religiöser Fundamentalisten) das Recht einschließt, Anderen ihre Freiheit aus religiösen Gründen wegzunehmen.

(S. Kopftuchzwang und Schlimmeres im Islam, Sexualfeindlichkeit im Fundamentalen Christentum, Bibelverbot in Saudi-Arabien, Blasphemieparagraphen in Strafgesetzen usw.)

Der Art. 4 Abs. 2 GG ist ein Einfallstor für Sonderrechte für Religionen. Das bräuchte man gar nicht. Wir haben Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit... Das würde alles reichen.