Was muss ich bei Niederlassung bzw Betriebsform auswählen (gewerbeanmeldung)?

2 Antworten

Wenn es deine einzige Betriebsstätte ist, muss es wohl die Hauptniederlassung sein :-)

Das sollte sich doch von selbst erklären. Eine Zweigstelle kannst du nur eröffnen, wenn du schon eine Hauptniederlassung hast. Von was soll diese Zweigstelle sonst eine Zweigstelle sein? Auch eine unselbständige Niederlassung ist eine Art Zweigniederlassung.

Entsprechend, da ich davon ausgehe, das ist dein erstes Gewerbe bzw. deine erste Niederlassung, bleibt wohl nur die Hauptniederlassung übrig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mehrfacher Gründer & Gesellschafter