was bedeutet das Schreiben von meiner Bank (Betrug)?
Ich habe kürzlich eine Bestellung mit meiner Kreditkarte bezahlt, jedoch die Ware leider nicht erhalten. Laut DHL wurde das Paket zugestellt, aber ich habe es nicht bekommen und konnte es auch nicht auffinden. Zudem habe ich heute eine E-Mail von DHL erhalten, in der eine fremde Unterschrift deutlich zu sehen ist. Der Verkäufer hat bisher nicht auf meine Anfragen reagiert und bietet keine Hilfe oder Unterstützung bei der Nachforschung an.
Inzwischen habe ich die Belastung auf meiner Kreditkartenabrechnung gesehen und möchte den Betrag gerne zurückbuchen lassen. Die Bank benötigt jedoch weitere Informationen, insbesondere bezüglich des Schriftverkehrs mit DHL, um den Prozess in Gang zu setzen. Allerdings habe ich keine Ahnung, was ich DHL schreiben soll, da sie mir bisher keine nützlichen Informationen zur Verfügung gestellt haben, ich kann doch nichts mit DHL schreiben?? Die geben doch so oder so keine Informationen??? Weil ich nicht der Vertragspartner bin, habt ihr andere Tipps was ich stattdessen schreiben soll.
Da ich den Kauf direkt mit dem Verkäufer abgeschlossen habe, bin ich etwas ratlos, wie ich weiter vorgehen soll. Habt ihr vielleicht Tipps für mich, wie ich am besten mit DHL kommunizieren kann.
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3 Antworten
Normalerweise kümmert sich die Bank nicht um solche Fälle. Wahrscheinlich werden due das nur freundlich erläutern ...
Ist ja schon fast normal dass dhl und Co die Pakete irgendwem in die Hand drücken.
Der Händler (Auftraggeber DHL) müsste den Nachforschungsantrag stellen. DHL muss neben Unterschrift auch den Namen erfassen , ist das nicht der Fall bekommt der Händler geld zurück das er dir dann erstatten muss. Das kann aber 6 Wochen dauern nach DHL.
Das nennt sich Chargebackverfahren keine Ware, bedeutet Geld zurück
ich kann doch nichts mit DHL schreiben?? Die geben doch so oder so keine Informationen??? Weil ich nicht der Vertragspartner bin
Da bist du falsch informiert. Du kannst direkt deine Ansprüche bei DHL geltend machen (§ 421 (1) Satz 2 HGB).
Ist das Gut beschädigt oder verspätet abgeliefert worden oder verlorengegangen, so kann der Empfänger die Ansprüche aus dem Frachtvertrag im eigenen Namen gegen den Frachtführer geltend machen; der Absender bleibt zur Geltendmachung dieser Ansprüche befugt.
Das, was da verlangt wird, solltest du auch selbst an Daten haben und deiner Bank zukommen lassen können. Wenn die das direkt von DHL haben wollen, musst du halt bei DHL danach fragen oder den Absender danach fragen lassen, wenn man dir diesen Service (die Daten deiner Bank zu senden) nicht direkt anbietet.
Auch als empfänger?