Vorladung bei der Polizei wegen Unterhalt, was kann passieren?
Guten Tag,
folgende Situation. Mein Sohn ist 7 Jahre alt. Ich habe mich von der Mutter kurz vor der Geburt getrennt (wir waren nie verheiratet). Da ich selber noch einige Zeit eine Ausbildung gemacht habe, war es mir nie möglich Unterhalt zu zahlen. Die Mutter des Kindes hat aber einen Unterhaltsvorschuss bekommen. Seit 2018 zahle ich Unterhalt aufgrund einer Pfändung. Nun habe ich eine Vorladung von der Polizei bekommen, dass ich als Beschuldigter laut § 170 StgB kommen soll. Das verstehe ich leider nicht ganz. Kann mir vielleicht jemand sagen was auf mich zukommen kann? Laut §170 kann ich mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Ich dachte aber, dass ich seit geraumer Zeit Unterhalt durch die Pfändung zahle und damit alles in Ordnung ist. Leider kann ich derzeit auch kein Ansprechpartner bei dem Jugendamt erreichen und kann auch bei google nichts genaues für meinen Fall finden. Hoffe ihr könnt mir helfen.
3 Antworten
Du gehst nicht zur Polizei sondern nimmst dir einen Anwalt.
Wenn es dir nicht möglich war Unterhalt zu zahlen, warum ging es dann nach dem man dann mal gepfändet hat? Also, wäre es ja für einen gewissen Zeitraum offenbar doch möglich gewesen, du hast es nur nicht getan.
Und weil das wohl so gewesen sein müsste, und du es offenbar gekonnt hättest, und deine Ex deswegen auf staatliche Hilfe angewiesen war - erfüllt das den Tatbestand von § 170 StGB.
Ich wage zu bezweifeln das du in den Bau gehst. Dann kannst du ja auch kein Unterhalt zahlen.
Am besten sprichst du mit einem Anwalt. Soll er erstmal schauen wie denn der Vorwurf überhaupt aussieht, und dann schaut ihr was du dazu sagst.
Wenn du gar nicht die Chance bekommen hast deiner Unterhaltsverpflichtung freiwillig nachzukommen, sollte da eigentlich kein Grund für eine Strafrechtliche Verfolgung sein.
Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, kannst du dir auf dem Amtsgericht deines Wohnortes einen sogenannten "Beratungshilfeschein" holen. Kostet afaik 10 oder 15 euro.
Und du meinst nun WIR wissen, was da Sache ist? Vermutlich nicht...
Das Strafmaß hast du dem Paragraphen ja entnehmen können. In den Knast gehst du wohl eher nicht.
Habe vergessen zu erwähnen, dass ich direkt nach meiner Ausbildung innerhalb des Wechsels zum Angestellten die Pfändung bekommen habe. Darüber beschwer ich mich auch gar nicht. Will ja auch gar nicht die Unterhaltszahlung verweigern etc.