Urlaubsanspruch nach Kündigung der Ausbildung?

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Da Dein Arbeits-/Ausbildungsverhältnis vor der Beendigung länger als 6 Monate bestanden hat und in der 2. Jahreshälfte endet hast Du Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub.

Der Anspruch besteht auch auf einen Urlaubsteil, der zusätzlich zum
gesetzlichen Mindesturlaub gewährt wurde, wenn es keine vertragliche
Vereinbarung zu einer anteiligen Berechnung gibt oder nicht zwischen
gesetzlichem und zusätzlichem Urlaubsanspruch unterschieden wurde (z.B. "Zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch erhält der Arbeitnehmer einen weiteren Anspruch von 5 Urlaubstagen.").

Im Fall der Vereinbarung einer anteiligen Berechnung besteht aber mindestens Anspruch auf den gesamten gesetzlichen Mindesturlaub (BUrlG § 4 "Wartezeit" in Verbindung mit und unter Ausschluss von § 5 "Teilurlaub" Abs. 1).

Der Urlaub ist zunächst einmal innerhalb der Kündigungsfrist zu nehmen; nur wenn das nicht möglich ist, muss der ganz oder teilweise nicht genommene Urlaub entgolten werden (BUrlG § 7 "Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" Abs. 4).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht

Toper321 
Fragesteller
 08.07.2016, 14:30

vielen dank für die ausführliche antwort :)
Kann ich nach dem Bekanntmachen der Kündigung gleich ab dem nächsten Tag den Urlaub einfordern auch wenn der Chef/ die Chefin was dagegen haben?

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Familiengerd  08.07.2016, 14:40
@Toper321

Sicher, mit der Kündigung beantragst Du die Genehmigung Deines Dir zustehenden Urlaubs innerhalb der Probezeit.

Sollte der Urlaub aus dringenden (!!!) betrieblichen Gründen ganz oder teilweise nicht genommen werden können - was bei einem Auszubildenden kaum vorstellbar sein dürfte -, verweist Du auf die Verpflichtung zur Abgeltung des Dir zustehenden Urlaubs entsprechend den von mir genannten gesetzlichen Bestimmungen.

Sollte der Arbeitgeber eine Urlaubsgenehmigung verweigern, darfst Du den Urlaub aber nicht eigenmächtig antreten, da das unangenehme arbeitsrechtliche Konsequenzen haben könnte; wegen der Kürze der Zeit müsstest Du die Genehmigung dann durch eine gerichtliche einstweilige Verfügung erzwingen, wenn Du den Urlaub unbedingt nehmen willst und die Ablehnungsgründe nicht hinreichend sind.

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Toper321 
Fragesteller
 11.07.2016, 09:34
@Familiengerd

Dielen Dank für Ihre erneute ausführliche präzise Antwort. Ich wollte heute meiner Chefin die Kündigung persönlich geben (Mo. 11.07.). Wie ich eben erfahren habe, ist sie heute nicht im Büro. Kann ich ihr die Kündigung ins Fach legen und den Sachverhalt nach der Arbeit telefonisch klären und meinen Urlaub ab der nächsten Woche 29 KW nehmen?

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Familiengerd  11.07.2016, 12:53
@Toper321

Entscheidend ist, dass Deine Kündigung (nachweisbar, als am besten mit einem Zeugen) in den "Machtbereich" Deiner Chefin gelangt.

Ob sie davon Kenntnis nimmt (weil sie nicht im Büro ist, weil sie im Urlaub ist usw.), ist dann aber nicht mehr Dein Problem. Und natürlich kannst Du sie dann anrufen und die Situation besprechen.

Den Urlaub solltest Du Dir unbedingt schriftlich genehmigen lassen!

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Toper321 
Fragesteller
 11.07.2016, 16:42
@Familiengerd

Ich habe erfahren, dass sie morgen wieder im Büro sein wird. Dort möchte ich Ihr die Kündigung am Ende der Besprechung geben und das mit dem Urlaub ab der nächsten Woche ansprechen. Ich denke aber, dass Sie da strikt gegen sein wird. Ich kann dann aber sagen, dass mir der Urlaub rechtlich zusteht und sie mir den dann sonst auszahlen muss oder? Tut mir leid für die vielen Fragen (19 Jahre alt).

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Familiengerd  11.07.2016, 17:27
@Toper321

Der Dir noch zustehende Urlaub muss grundsätzlich innerhalb der Kündigungsfrist genommen werden.

Das darf nur verweigert werden, wenn dringende - !!! - betriebliche Gründe (und Personalmangel z.B. ist kein solcher Grund) oder Urlaubswünsche sozial bevorrechtigter Arbeitnehmer dem Entgegen stehen (Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 7 "Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" Abs. 1 Satz 1).

Nur dann, wenn der Urlaub tatsächlich ganz oder teilweise nicht genommen werden kann, darf (muss) er ausgezahlt werden (§ 7 Abs. 4).

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Toper321 
Fragesteller
 12.07.2016, 09:47
@Familiengerd

Dann werde ich heute diesen Schritt nun endlich vollziehen und ihr die Kündigung geben. Eine Kollegin ist noch bis zur 30 KW im Urlaub. Ich werde aber trotzdem sagen, dass ich meinen Resturlaub ab der 29 KW nehmen werde, da sie mir diesen sonst auszahlen muss.

MfG
C.S.

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Toper321 
Fragesteller
 12.07.2016, 10:01
@Toper321

Was sind weitere "dringende betriebliche Gründe"?

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Familiengerd  12.07.2016, 12:21
@Toper321

Das lässt sich nicht so ganz einfach beantworten; es kommt immer auf die konkreten Gegebenheiten an, weshalb der Gesetzgeber also aus gutem Grund darauf verzichtet hat, "betriebliche Gründe" aufzulisten.

Ich zitiere einmal eine generelle Aussage aus http://www.brennecke-partner.de/100818/Bundesurlaubsgesetz-Die-22-wichtigsten-Fragen-zum-Urlaubsanspruch  :

Dringende betriebliche Belange liegen vor, wenn die Freistellung des Arbeitnehmers zu der von ihm gewünschten Zeit zu nicht unerheblichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen würde. Eine bloße Störung reicht nicht aus. Störungen sind bei der urlaubsbedingten Abwesenheit zwangsläufig zu erwarten und deshalb hinzunehmen. Ihnen hat der Arbeitgeber durch eine entsprechende Organisation und Personalplanung zu entgegnen. Dringende betriebliche Belange bestehen vor allem zu Saison- und Kampagnezeiten (z.B. Weihnachtszeit im Einzelhandel; fristgerechte Erledigung wichtiger Aufträge; Einhaltung festgelegter Betriebsferien). Maßgebend ist immer eine Interessenabwägung.

Dabei kommt es selbstverständlich auch auf die "Bedeutung" des jeweiligen Arbeitnehmer an: auf einen Projektleiter, der die dringende fristgerechte Ausführung eines wichtigen Auftrags überwachen muss, ist sicher nicht so "verzichtbar" wie ein Auszubildender, von dessen Anwesenheit wohl kaum das "Wohl und Wehe" des Betriebs abhängig sein wird.

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Toper321 
Fragesteller
 12.07.2016, 15:39
@Familiengerd

Ich habe die Kündigung eben abgegeben und sie meinte, dass ich ab dem 19.07 meinen Urlaub nehmen kann. Wenn ich auf die Idee kommen sollte krank zu machen "lerne ich sie mal so richtig kennen" meinte sie. Kann meine Chefin mir da was anhaben?


Ach und sie meinte, dass sie eine gute Rechtschutz hat und ich das nicht versuchen soll.
PS: Arbeit bei Versicherung

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Familiengerd  12.07.2016, 19:58
@Toper321

Kann meine Chefin mir da was anhaben?

Wenn Du tatsächlich krank wirst und den Urlaub nicht antreten kannst, oder wenn Du während des Urlaubs erkrankst, dann müssen die Urlaubstage ausgezahlt werden.

Bei vielen macht es einen "merkwürdigen" Eindruck, wenn ein Arbeitnehmer "ausgerechnet" in der Kündigungszeit erkrankt - aber eine Erkrankung "sucht" sich den Zeitpunkt ihres Auftretens nicht aus.

Passieren kann Dir dann aber nichts. Allerdings kann der Arbeitgeber dann, wenn er begründete (!!) Zweifel an der Berechtigung einer Krankschreibung hat, bei der Krankenkasse die Überprüfung der Krankschreibung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung beantragen.

Bei einer berechtigten Krankschreibung hilft Deiner Chefin auch eine gute Rechtsschutzversicherung nichts!

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Toper321 
Fragesteller
 13.07.2016, 09:35
@Familiengerd

Vielen Dank für alles @Familiengerd. Ich werde nun noch bis freitag arbeiten und am Dienstag eine Übergabe machen und dann trete ich meinen offenen bezahlten Urlaub an richtig? Sie ist ja dazu verpflichtet, mir diesen zu bezahlen. Bekomme ich für August dann noch den halben Lohn da ich erst zum 15.08.16 dort aufhöre?

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Familiengerd  13.07.2016, 12:28
@Toper321

Du bist selbstverständlich noch bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses "ganz normal" zu bezahlen!

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Toper321 
Fragesteller
 13.07.2016, 14:46
@Familiengerd

Bei dieser Person weiß man nie. Das ist ja das Problem. Ich bekomme also noch bis zum 15. August mein Geld. Für August aber halt nur den halben Lohn, richtig?

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Familiengerd  13.07.2016, 14:48
@Toper321

Wenn der 15.08. der letzte Tag Deines Arbeitsverhältnisses ist: Ja!

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Toper321 
Fragesteller
 14.07.2016, 15:57
@Familiengerd

bin ich dazu verpflichtet meinen ausbildungsnachweis fortzuführen wenn ich eh aufhöre mit der ausbildung?

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Familiengerd  14.07.2016, 16:41
@Toper321

Strenggenommen: Ja!

Denn so lange das Ausbildungsverhältnis besteht, bestehen auch die entsprechenden Rechte und Pflichten.

Es ist nur die Frage, was für einen Sinn das dann noch hat. Eigentlich könnte es Dir dann "egal" sein.

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Toper321 
Fragesteller
 15.07.2016, 08:40
@Familiengerd

Meine Chefin möchte die kompletten Nachweise haben. Mir fehlen jetzt aber die Nachweise der letzten Wochen da ich bereits dort wusste, dass ich gehen will. Sie meint, dass ich dazu verpflichtet bin ihr diese nachzureichen. Hat sie recht oder ist das alles nur heiße Luft?

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Familiengerd  15.07.2016, 12:39
@Toper321

"Formal" hat sie Recht, inhaltlich-sachlich ist das aber Unsinn!

Wem soll das noch etwas nützen? - außer dass Deine Chefin möglicherweise die etwas zweifelhafte "Befriedigung" hat, Dich "aus Rache" (?) zum Schluss noch zu ärgern.

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Toper321 
Fragesteller
 17.07.2016, 19:37
@Familiengerd

wir hatten es jetzt eigentlich so ausgemacht, dass ich dienstag nochmal für die letzte übergabe ins büro komme und zur absprache und montag nicht gehen muss. das habe ich auch genauso noch einma hinterfragt, dass ich also montag nicht kommen muss. nun sagt sie auf einmal, dass ich montag doch komme?! Es wurde nicht schriftlich festgehalten da ich dachte, dass sie ihr wort halten kann. 

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Der Jahresurlaub bezieht sich immer auf das Kalenderjahr. Du hast Anspruch auf 1/12 des Mindesturlaubs pro voll gearbeiteten Monat.

Wenn du deinen vollen Jahresurlaub bereits gehabt hast, steht dir beim neuen Arbeitgeber kein Anspruch mehr zu.

In den ersten 6 Monaten einer neuen Beschäftigung bekommst du in der Regel keinen Urlaub.

Auszubildenden ist der Urlaub während der Berufsschulferien zu gewähren.


Familiengerd  08.07.2016, 13:31

Du hast Anspruch auf 1/12 des Mindesturlaubs pro voll gearbeiteten Monat.

Nur, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem 01.07. endet.

Wenn du deinen vollen Jahresurlaub bereits gehabt hast, steht dir beim neuen Arbeitgeber kein Anspruch mehr zu.

Es sei denn, der Urlaub beim neuen Arbeitgeber wäre höher.

In den ersten 6 Monaten einer neuen Beschäftigung bekommst du in der Regel keinen Urlaub.

Wer sagt das?!?!

Das gilt nur für den Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Es besteht aber auch in den ersten 6 Monaten der Anspruch, bis dahin erworbenen Urlaub zu nehmen (wenn nicht die Hinderungsgründe nach dem Bundesurlaubsgesetz dagegen sprechen); wie "sinnvoll" das ist oder wie es beim Arbeitgeber ankommt, ist eine andere Frage.

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Urlaub bezieht sich auf das Kalenderjahr - gehst du zum 30.06 gilt die 1/12 Regelung. 



Auszahlung von Urlaub

Die Auszahlung von Urlaub ist eigentlich nicht erlaubt. Wenn du aber am Ende der Ausbildung noch Urlaub offen hast, muss er dir ausgezahlt werden (§ 7 Bundesurlaubsgesetz). Für jeden Urlaubstag steht dir dann 1/21,5 deiner Ausbildungsvergütung zu.



 http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-azubi.html

Warum willst die Ausbildung kündigen? 

Hast du die Ausbildung beendet, damit erlischt automatisch der Lehrvertrag unabhängig der Laufzeit. Im Lehrvertrag steht der August - Prüfung im Juni - mit Bekanntgabe des Ergebnisses ist es Vorbei. Gehst du danach wieder zur Arbeit entsteht ein unbefristeter Arbeitsvertrag, sofern du nicht vom Arbeitsplatz verwiesen wirst.


Toper321 
Fragesteller
 08.07.2016, 09:58

Ich kündige die Ausbildung aufgrund eines Studiums das ich im September beginne. Nun möchte ich die Ausbildung (Grund:Aufgabe der Ausbildung und Beginn eines Studium) zum 15.08.16 kündigen. Ich habe die Ausbildung im August 2015 begonnen und habe 25 Tage Urlaub. Von diesen habe ich dieses Jahr noch keinen Tag genommen.

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Normal wird der Urlaub pro Monat berechnet. Heißt, hast du 30 Tage Urlaub im Jahr, dann sind das 2,5 Tage pro Monat.

Er ist nicht verpflichtet den Resturlaub bis zum Kündigungstag zu nehnmen.

Der resturlaub kann auf den neuen AG übertragen werden.

Wie der Urlaub berechnet wird hat Glückskeks beschrieben.


Toper321 
Fragesteller
 08.07.2016, 09:51

Da ich nun aber ein Studium beginne, habe ich keinen neuen Arbeitgeber. Daher will ich schon meinen Resturlaub bis zum Ende der Ausbildung nehmen.

Und zu der Berechnung: Da ich 25 Tage Urlaub habe, komme ich auf einen Resturlaub von 16 Werktagen. Sehe ich das richtig so? 

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Griesuh  08.07.2016, 09:55
@Toper321

Dann endet dein Urlaub zum Kündigungstermin. Du hast keine weiteren Ansprüche.

Beispiel: du hättest 25 Tage Jahresurlaub. Hast aber nur 6 Monate beim AG gearbeitet, so steht dir folgender Urlaub zu: 25 Tage: 12 Monate = 2,0 Tage pro Monat x 6 Monate Arbeit = 12 tage Urlaub der dir zustehen würden.

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peterobm  08.07.2016, 09:56
@Toper321

für halbe Monate besteht kein Anspruch auf Urlaub aufgerundet 15 Tage

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Toper321 
Fragesteller
 08.07.2016, 10:01
@Griesuh

Aber ich kann den Urlaub nach der Bekanntmachung der Ausbildung einfordern, da dieser mir zusteht? bei dem kommentar von @peterobm habe ich genau meinen Beginn der Ausbildung etc. geschildert.

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Familiengerd  08.07.2016, 13:35
@Griesuh

@ Griesuh:

Dann endet dein Urlaub zum Kündigungstermin. Du hast keine weiteren Ansprüche.

Hier besteht aber Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, mindestens  aber (bei Vereinbarung einer anteiligen Berechnung) auf den gesamten gesetzlichen Mindesturlaub, das das Arbeits-/Ausbildungsverhältnis länger als 6 Monate besteht und in der 2. Jahreshälfte endet!

Nebenbei ist auch die Beispielberechnung falsch: es bestünde ein Anspruch von 12,5 = 13 Tagen bei 6 Monaten Beschäödtigung!

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Familiengerd  08.07.2016, 13:42
@Toper321

@ Toper321:

Sehe ich das richtig so?

Nein, denn Du hast Anspruch auf den vollen Urlaub (siehe meine eigene Antwort).

Einmal unabhängig davon: Anspruch besteht nur für jeden vollen Beschäftigungsmonat (der nicht identisch sein muss mit einem Kalendermonat).

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Griesuh  09.07.2016, 09:41
@Familiengerd

Er hat gegenüber seinem jetzigen Arbeitgeber NICHT den vollen Jahresurlaubsanspruch. Er hat nur den Anteiligen Anspruch für die Monate die er dort gearbeitet hat.

Hätte er einen neuen Arbeitgeber, so würde der Resturlaub auf diesen übertragen. Hätte er beim jetzigen AG den gesammten Jahresurlaub genommen, so hat er beim neuen AG keinen Urlaubsanspruch mehr.
§ 6 Abs. 1 BUrlG, Doppelansprüche zu vermeiden.

Da er aber keinen neuen AG hat, sondern studiert, hat er nur den anteiligen Urlaubsanspruch für die gearbeiteten Monate.

Lese auch einmal hier:

https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/urlaubsrecht-arbeitgeberwechsel_218_77884.html

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Familiengerd  11.07.2016, 13:04
@Griesuh

Er hat gegenüber seinem jetzigen Arbeitgeber NICHT den vollen
Jahresurlaubsanspruch. Er hat nur den Anteiligen Anspruch für die Monate die er dort gearbeitet hat.

Das ist falsch in diesem Fall hier!

Da er aber keinen neuen AG hat, sondern studiert, hat er nur den anteiligen Urlaubsanspruch für die gearbeiteten Monate.

Auch das ist hier falsch!

Das, was der Arbeitnehmer nach der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses macht, spielt hierfür überhaupt keine Rolle.

Selbstverständlich ist es richtig, dass er - wenn er im Fall wie hier den gesamten Urlaub beansprucht - keinen Urlaubsanspruch mehr in diesem Kalenderjahr gegen einen neuen Arbeitgeber hat, es sei denn, der Urlaub dort wäre länger. Wenn es keinen neuen Arbeitgeber gibt, ändert das aber nichts an seinem Anspruch auf den gesamten Urlaub gegen seinen jetzigen Arbeitgeber.

Der von Dir mitgeteilte Link sagt nichts, was meinen Aussagen widersprechen würde; zu Deiner genaueren Information siehe auch meine eigene Antwort oben!

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Familiengerd  11.07.2016, 13:08
@Familiengerd

Ergänzung:

Auf das Problem "Urlaubsanspruch bei einem neuen Arbeitgeber" bin ich nicht eingegangen, weil das hier wegen der Aufnahme eines Studiums nicht besteht!

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