Unterhalt troz Ausbildung?
Wie berechnet es sich 2 kinder sind nun in der Ausbildung für die der Vater bis her 460euro gezahlt hat wie viel muss er jetzt noch zahlen ?
4 Antworten
Sind die Kinder minderjährig oder volljährig? Zahlt er für Beide zusammen 460 Euro oder pro Kind?
Leben die Kinder noch bei dir? Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung pro Kind netto?
Nur mal angenommen er zahlt pro Kind 463 Euro in Stufe 1 der Düsseldorfer Tabelle und die Kinder sind 17, haben ein Netto in Höhe von 600 Euro im Monat
Bis auf 100 Euro wird die Ausbildungsvergütung angerechnet. Und der Rest geht durch 2, da bei Minderjährigkeit rechnerisch ihm und dir je die Hälfte zusteht.
Bedeutet: 463 - 250 = 213 Euro
Das Ganze ändert sich, sobald ein Kind volljährig wird. Denn dann sind beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet. Das Kindergeld wird voll angerechnet und die Ausbildungsvergütung bis auf 100 Euro ebenfalls voll.
Wohnt das Kind noch Zuhause, dann richtet sich der Bedarf nach dem bereinigtem Netto BEIDER Elternteile.
Kommt darauf an ob die Kinder noch minderjährig sind und beim anderen Elternteil leben oder nicht !
Würden sie das noch, dann wird die Nettovergütung bis auf 100 Euro Freibetrag auf den Unterhalt angerechnet und zwar zu 50 % auf deinen Barunterhalt und 50 % auf den Naturalunterhalt den die Mutter leistet.
Beispiele
Die Nettovergütung beträgt 600 Euro, abzüglich 100 Euro Freibetrag blieben 500 Euro, geteilt durch Vater und Mutter = 250 Euro.
Der Vater könnte dann 250 Euro vom bisherigen Barunterhalt abziehen.
Es ist unglaublich, aber deine Frage ist tatsächlich schon mehrmals im Internet gestellt und beantwortet worden. Hier z.B.
https://www.ergo.de/de/rechtsportal/ausbildungsrecht/ausbildungverguetung-anrechnung-auf-unterhalt
findest du weitgehende Informationen. Reduziere deine Ausbildungsvergütung um den ausbildungsbedingten Mehrbedarf (90€). Die Unterhaltspflicht nach Düsseldorfer Tabelle haben beide Elternteile, d.h. die 460€ decken nur etwas weniger als die Hälfte deines tatsächlichen Unterhalts ab (denn der Unterhalt des anderen Elternteiles enthält noch das Kindergeld, das bei deinem Vater verrechnet wird). Ziehe die reduzierte Ausbildungsvergütung vom gesamt zu zahlenden Unterhalt ab, teile durch zwei und ziehe die Hälfte des Kindergeldanspruchs (150€) ab. Das sollte den verbleibenden Unterhaltsanspruch gegen deinen Vater ergeben.
Ja theoretisch ist er trotzdem unterhaltspflichtig. Allerdings ist das Gehalt höher als der Unterhalt muss er nicht mehr zahlen.