Studieren und ALG 1 kassieren?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, das machen recht viele so. Einen Abgleich der Daten gibt es nicht, da dein Studienort auch in einem anderen Bundesland liegen kann.

Du hast eine Mitwirkungspflicht, ob da nun ein automatischer Datenabgleich erfolgen kann oder ist dabei nicht relevant.

Dann begehst Du Betrug und es wird dann sicher nicht nur bei der Rückzahlung von zu Unrecht erhaltenen Leistungen bleiben.

Für das ALG - 1 muss man der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stehen und das kannst Du bei einem Vollzeitstudium nicht, also hättest Du dann schon einen Betrug begangen.

Denn bei Antragstellung auf ALG - 1 erhält man auch Infomaterial, dafür unterschreibt man am Ende auch, aus diesem ist unter anderem zu entnehmen, dass man der Vermittlung in Arbeit an min. 15 Stunden die Woche zur Verfügung stehen muss und darf auch nur unter 15 Stunden die Woche arbeiten.

Dein Studium wird wohl mehr als unter 3 Stunden am Tag in Anspruch nehmen und dann giltst Du nach dem SGB - lll nicht mehr als arbeitslos und der Anspruch auf ALG - 1 würde ruhen.

Inkognito-Nutzer   06.05.2024, 07:09

Ja, wenn du die Frage mal richtig gelesen hättest, dann wäre die der Moment nicht entgangen an dem ich schrieb das ich für eine gute Stelle das beende.

Und natürlich kann ich die paar Stunden in der Woche aufbringen die für eine Bewerbung nötig sind.

Man bewirbt sich nicht 24/7...

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isomatte  06.05.2024, 09:47
@Inkognito-Fragesteller

Wenn Du meine Antwort richtig gelesen und verstanden hättest, würdest Du nicht so einen Unsinn von dir geben.

Was Du machen würdest, käme ein entsprechendes Stellenangebot, spielt doch gar keine Rolle.

In dem Moment, in dem Du studieren würdest, erfüllst Du die Voraussetzungen für das ALG - 1 nicht mehr.

Nun verstanden ?

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Inkognito-Nutzer   07.05.2024, 18:00
@isomatte

Ja, aber was hat dieses mit meiner Frage zu tun?

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isomatte  07.05.2024, 19:12
@Inkognito-Fragesteller

Antwort und Kommentar richtig lesen und verstehen, diese beantwortet deine Frage !

Von einem Menschen der in der Lage ist zu studieren, habe ich mir mehr Auffassungsgabe erhofft !

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IIRC gilt man erst wenn man >=15h/Woche mit einer Arbeit oder einem Studium beschäftigt ist nicht mehr als arbeitslos. Das dürfte aber in der Praxis mit deinem Studentenstatus kollidieren, weil da mehr Zeiteinsatz gefordert wird. Bzw. es ist Betrug nicht zu melden, wenn man studiert.

notting

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ob es einen Abgleich gibt, kann ich dir nicht sagen.

ABER: Sollte es rauskommen, hast du ein echtes Problem. Dir ist schon klar, dass das, was du vorhast, Betrug ist? Selbst wenn es keinen Datenabgleich gibt, kann dein Betrug auffliegen.