Soll ich zu einer Vorladung hingehen?

5 Antworten

Einer polizeilichen Vorladung muss man nicht Folge leisten!

Meistens wird es bei dieser Vernehmung fh nicht zu Ihren Gunsten ausgehen. Ohne handfeste Beweise, wird es dann eh nicht zur Verhandlung kommen.

Anderenfalls bleibt dann immer noch die Option des Anwalts oder Pflichtverteidigers!

Wenn das eine Vorladung von der Polizei ist, brauchst du nicht hinzugehen. Deshalb ist die Sache aber nicht vom Tisch, sondern wird selbstverständlich weiter verfolgt!

Wenn es eine Vorladung vom Gericht ist, mußt du hingehen. Gehst du nicht hin, kann dich die Polizei zu Hause abholen oder schlimmstenfalls sogar einen Haftbefehl erlassen und dich zur nächsten Verhandlung vorführen lassen.

Warum willst du nicht zu deiner Tat stehen? Dir wird bei der Polizei und auch beim Gericht Gelegenheit gegeben, dich über die Anschuldigung zu äußern. Das muß nicht notwendigerweise zu deinem Nachteil sein. Es kommt beispielsweise auch auf die Tatumstände an. Außerdem mußt du lernen, die Konsequenzen deines Handelns zu tragen.

Also mein Rat wäre, Du gehst da hin, man stellt Deine Personalien fest.

Dann wirst Du schriftlich belehrt, dass Du als Beschudigter zur Sache aussagen kannst, nicht aussagen musst oder zunächst einen Anwalt befragst.

Du kreuzt "Anwalt befragen" an, unterschreibst den Wisch (dass man Dich belehrt hat), dann wünscht man Dir einen schönen Tag und Du gehst wieder.

Entgegen landläufiger Meinung werden dort keine Psychotricks angewendet, auch keine Daumenschrauben, man wird Dir nichtmal ins Gesicht leuchten und "GESTEHE!!" schreien.

Dann pilgerst Du zu einem Anwalt (oder davor) und der macht alles weitere.


Artus01  23.10.2021, 17:10
Entgegen landläufiger Meinung werden dort keine Psychotricks angewendet,

Das ist richtig.

Es bedarf allerdings keiner "Psychotricks" für einen halbwegs erfahrenen Vernehmungsbeamten, in mehr als der Hälfte der Fälle doch eine Vernehmung durchzuführen.

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Wenn du unschuldig bist, dann gehe hin. So lässt sich das am schnellsten aus dem Weg räumen.

Wenn du schuldig bist, dann nimm dir einen Anwalt und gehe erst einmal nicht hin - wobei es natürlich vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man kooperativ ist.

LG


ruhrgur  23.10.2021, 16:03

+ Wenn du schuldig bist und es darauf anlegst zu behaupten du wärest unschuldig, dann solltest du natürlich auch nicht hingehen und alles Weitere nur über deinen Anwalt klären. Das wäre aber ziemlich unsozial von dir.

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Du solltest dieser "Einladung" nicht folgen, es sei denn Du kennst Dich in strafrechtlichen Dingen aus.

Warte erstmal ab was der Staatsanwalt macht und wende Dich erst dann, ggfls. an einen Rechtsanwalt.