Schulden bei BFA/Jobcenter?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deine Eltern oder ein Elternteil haben für dich in Vertretung als minderjähriges Kind Leistungen vom Jobcenter bekommen.

Da ist es laut diesem Schreiben zu einer Überzahlung gekommen, die das Jobcenter ab der Vollendung des 18 Lebensjahres vom Kind einfordern kann.

Deine Eltern bzw.das Elternteil muss darüber auch einen Bescheid erhalten haben, daraus sollte der Grund der Forderung ersichtlich sein.

Man hat dir ja schon den Paragraf 1629 a BGB - beschränkte minderjährigen Haftung genannt.

Du musst also diese Vermögensaufstellung ausfüllen und in Kopie Nachweise über dein evtl. Vermögen erbringen, was Du an deinem 18 Geburtstag hattest.

Wenn Du da angenommen nur 20 Euro auf dem Konto oder Sparbuch hattest, dann müsste max.dieser Betrag erstattet werden und nicht diese 384 Euro.


17KING18 
Fragesteller
 09.11.2021, 16:40

Supi hab’s dank dir verstanden

danke schön 👍🏼

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isomatte  10.11.2021, 22:00

Danke dir für deinen Stern !

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Ggf. lohnt sich der Weg zu einem Fachanwalt für Sozialrecht, welcher prüfen kann, ob diese Rückforderung überhaupt (vollständig) begründet ist.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Jobcenter fordern gerne Geld zurück, kommen aber letzlich nicht immer damit durch.


17KING18 
Fragesteller
 10.11.2021, 05:46

Ok so mach ich das dann danke 👍🏼

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isomatte  10.11.2021, 09:22
@17KING18

Wie schon erklärt, muss es über diese Forderung schon einen Bescheid geben, den deine Eltern oder ein Elternteil bekommen haben muss.

Wenn daraus ersichtlich ist, dass die Forderung gerechtfertigt ist, dann kannst Du dir den Weg zu einer Beratungsstelle sparen und die Beantragung eines Beratungsscheins für einen Anwalt beim zuständigen Amtsgericht auch.

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17KING18 
Fragesteller
 10.11.2021, 10:01
@isomatte

Ja das ist dann wieder viel Papier Kram

ich frag besser nach ob ich in Ratenzahlung bezahlen kann

was mir aber Sorgen macht ist ich hoffe ich erhalte kein 2tes Brief wo die mehr Geld von mir haben wollen

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isomatte  10.11.2021, 10:30
@17KING18

Du musst doch nur nachweisen ob und wenn ja was Du an deinem 18 Geburtstag an Geld auf dem Konto oder Sparbuch hattest.

Warum willst Du mehr oder überhaupt etwas zahlen, wenn Du es nach Paragraf 1629 a BGB - ggf.gar nicht müsstest ?

Ob da im nachhinein weitere Forderungen kommen könnten kann dir keiner sagen und falls doch, dann kennst Du den genannten Paragraf und weißt was zu machen ist.

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17KING18 
Fragesteller
 10.11.2021, 11:23
@isomatte

Ok dann sende ich Kopien von mein Bankkonto Zustand an den Tag wo ich 18 geworden bin und werde dann sehen was die sagen

ich melde mich dann wieder danke 🤝

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isomatte  10.11.2021, 22:05
@17KING18

Die Antwort kannst Du dir dann selber geben, wenn Du nachweisen kannst was Du bei Vollendung des 18 Lebensjahres hattest.

Wenn da angenommen nur 20 Euro auf dem Konto waren, dann sollte auch nicht mehr erstattet werden müssen.

Mach das und teile das Ergebnis mit !

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Die Rückforderung der Agentur für Arbeit ist - vorausgesetzt, die Zahlen sind korrekt - gültig. Wenn der minderjährige Leistungsberechtigte eine Überzahlung erhalten hat in der Vergangenheit, dann ist er mit Erreichen der Volljährigkeit selbst haftbar zu machen.


17KING18 
Fragesteller
 09.11.2021, 16:19

Also besser gesagt

ich habe in der Vergangenheit viel Geld auf mein Konto gehabt also hat Agentur für Arbeit Auge gemacht und mir diesen Brief gesendet?

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