Probezeit Führerschein?
Was passiert eig, wenn ich während der Probezeit irgendwas mache was mir einen Punkt kostet, was bedeutet, dass die Probezeit verlängert werden muss, ich aber den Bescheid erst nach bestandener Probezeit erhalte?
3 Antworten
Hi, maßgeblich ist der Zeitpunkt des Verstoßes.
Auch wenn Du den Bußgeldbescheid erst 1 Monat nach Ablauf der Probezeit erhalten solltest, verlängert sie sich dann dennoch auf 4 Jahre und Du musst ein Aufbauseminar bei einem A- verstoß machen.
Ja genau, nach 3 Monaten ist der Bußgeldbescheid verjährt.
Falls Du in den 3 Monaten aber einen Anhörungsbogen bekommen hättest, dann würde der die Verjährung unterbrechen.
Wichtig dabei ist aber, dass der auch an Dich gegangen ist.
Würde den der Halter bekommen und Du bist gefahren, dann juckt das nicht.
Angenommen, du wirst ohne Führerschein erwischt, hast aber einige Tage später die praktische Prüfung. Dann wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis ja auch kein Thema mehr, oder?
Und was passiert, wenn man nicht weiß, dass man die Probezeit nicht bestanden hat, weil man den Bescheid noch nicht erhalten hat und nach „bestandener Probezeit“ eine andere/weitere Ordnungswidrigkeit begeht? Welche auch zu einer Verlängerung führt, man aber nicht von der ersten was erfahren hat?
verstehst was ich meine?
die erste hat die Probezeit bzw. wird die Probezeit verlängern, aber man weiß es noch nicht
Damit der Verkehrsverstoß Auswirkung auf die Probezeit hat, muss die Tat innerhalb der Probezeit begangen worden sein. Auf den Tag der späteren Rechtskraft des Bußgeldbescheides kommt es nicht an. Es gibt daher auch Konsequenzen, wenn der Verstoß in der Probezeit begangen wurde, die ursprünglichen zwei Jahre Probezeit enden, sich die Führerscheinbehörde aber erst danach meldet.
Dann bekommst du Rückwirkend eine Probezeitverlängerung und ein Aufbauseminar.
lg
wenn es mehr als 3 Monate vergehen, dann ist dieser nicht mehr gültig und ich kann Widerspruch einlegen, oder?