Hi, kommt auf die Fluggesellschaft an. Das steht aber normalerweise in den Bedingungen oder auf dem Ticket.

Meist sind es aber 2 Stunden. Ich bin mal mit Air Berlin geflogen - gibts nicht mehr. Da waren es nur 30 Minuten. Das hatte ich gefeiert.

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hi, ein Tacho geht immer vor und eine Toleranz wird abgezogen.

Ein Fahrverbot (41+ zu schnell) droht zwar nicht,

Für einen Probezeitverstoß mit Verlängerung der Probezeit und Anordnung Aufbauseminar (21+ zu schnell) wirds aber knapp werden.

Du wirst da den Bußgeldbescheid abwarten müssen:

achso in der Probezeit bin ich zudem ach noch. Die endet in 2 Wochen.

Maßgeblich ist aber der Zeitpunkt des Verstoßes, auch wenn der Bußgeldbescheid später eintrudelt.

zudem muss ich sagen, dass ich absolut auf das Auto angewiesen bin. Das sag ich jetzt nicht nur so, sondern das ist Fakt. 5 Tage die Woche zur Arbeit und sonstige Termine. Kann ich da im Notfall argumentieren.

Das spielt keine Rolle.

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Hi, nur weil ein E- Auto nicht für jeden was ist - für mich auch nicht mangels Lademöglichkeit ist das noch lange kein Schrott.

Das ist mal wieder so eine respektlose, unsachliche und unreife Aussage.

Opel wird Fahrzeuge rausbringen, die gute Verkaufszahlen versprechen.. Wie gut sich die E- Autos von Opel verkauften, kann ich nicht sagen.

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Hi, man muß die Prüfungsgebühr Im Vorraus bezahlen. Wenn man das nicht tut, kann man tatsächlich keine Prüfung ablegen.

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Hi, als 18 - 20- jähriger könntest Du sowohl nach Jugend- als auch nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden.

Je nachdem für wie reif Dich das Gericht hält.

Demnach drohen Sozialstunden oder eine Geldstrafe.

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Hi nein.

Bei Gelb durchfahren wäre zwar eine Ordnungswidrigkeit.

Die ahndet die Polizei aber meist nicht. Nur wenn sie deutlich erkennen, dass es schon rot war. Dann wird der Betroffene aber auch gleich angehalten und mit dem Verstoß konfrontiert.

Die zu hohe Geschwindigkeit müsste mit geeichtem Gerät gemessen werden. Schätzen ist nicht gerichtsverwertbar. Deshalb kommt in der Hinsicht auch nichts.

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Hi, Klasse A1 für Leichtkrafträder mit 125 ccm und 15 PS ab 16

Klasse A2 für Motorräder bis 48 PS ab 18

Klasse A für schwere Maschinen - wenn man 2 Jahre Klasse A2 hatte, oder wenn man 24 Jahre alt ist.

Wichtig - das ist der Stufenführerschein. Nach 2 Jahren kann man auf die höhere Stufe gehen und muss dann eigentlich nur noch die praktische Prüfung abschließen. Fahrstunden sind nicht vorgeschrieben.

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Hi, das müssten etwa 150 km sein, die man aber größtenteils auf der Autobahn zurücklegen kann.

Ich sag mal knapp 2 Stunden.

Allerdings hörte ich am Freitag im Radio, dass das ganze Wochenende der Elbtunnel gesperrt ist - beide Richtungen.

Also, wenn die Fahrt noch morgen sein soll - da wage ich keine Schätzung der Fahrtdauer.

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Hi, die Untersuchungshaft steht nicht im Führungszeugnis.

Allerdings wird man meist in einem späteren Verfahren zu einer hohen Haftstrafe verurteilt, das steht dann drin.

Man ist da zwar im Gefängnis, aber das ist eigentlich keine Strafe, sondern eine Sicherung, dass der Beschuldigte nicht fliehen oder Beweise verschwinden lassen kann.

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Hi nein. Du wirst nicht belangt.

Trotzdem würde ich an Deiner Stelle nicht mitfahren, Deiner Gesundheit wegen.

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Hi, weiß darf den Springer nicht wegziehen, weil er sich damit selbst Schach aussetzen würde.

Damit würde er zwar seinen eigenen König dem Schach aussetzen, was eigentlich illegal ist, aber ich kann weiter nichts machen, weil ich selber im Schach bin.

ist irrelevant. Du könntest dann den König schlagen, damit wäre die Partie sofort vorbei.

Aber wie wir wissen, werden die Könige im Schach nicht geschlagen. Man darf sich auch nicht selbst Schach aussetzen - illegaler Zug.

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Hi, der Richter glaubt wohl, dass nur die Bewährungsstrafe alleine als Warnung nicht ausreicht. Daher der zusätzliche Arrest.

Man kann dagegen wie bei jedem anderen Urteil auch Berufung oder Revision einlegen.

Aber nichts so schlimmes gemacht? das glaub ich nicht. Bewährungsstrafe ans Jugendlicher bekommt man nur als krasser Wiederholungstäter oder heftigen Straftaten, wo man als Erwachsener jahrelang im Knast für wäre.

Naja, Dich erwartet halt 4 Wochen Knast: Kein Internet, kein Handy. Bißchen Langeweile. Hotel Gitterblick halt.

Und nicht vergessen: Beim nächsten Mal gibts wahrscheinlich keine Bewährung mehr. Durch die 4 Wochen kannst Du ja mal testen, wie es sich da so anfühlt.

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Naja, die hätten halt eine höhere Strafe gewollt.

So ganz von der Hand zu weisen, ist das auch nicht. Wenn man bedenkt, dass das junge Opfer womöglich ein Leben lang traumatisiert ist, ist auch bei mildernden Umständen so eine Bewährungsstrafe recht wenig.

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Hi, beim Stau darf überholt werden.

Aber es heißt gar nicht überholen, sondern es darf rechts schneller gefahren werden als links.

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