Niederschlagswasser nutzen für alle?
In einem 2Familienhaus darf auf Anweisung des Vermieters nur ein Mieter das Regenwasser nutzen. Der 2. Mieter hat auf eigene Kosten eine Laube gebaut und nutzt davon das Regenwasser. Das reicht aber meistens nicht über den Sommer, da die Dachfläche viel kleiner ist, als die, die der andere Mieter nutzt . D.h. der Mieter ist deutlich benachteilig: er zahlt fürs Niederschlagswasser den vollen Anteil in den NK ohne Nutzen. Er zahlt für zusätzliches Leitungswasser und hatte die Kosten für Laube, Wasserfässer und 80m Schlauch. Darf der Vermieter einen Mieter so benachteiligen?
Danke!
2 Antworten
Grundsätzlich darf der Vermieter Verträge abschließen wie er will. Dies kann auch die Nutzung der Dachfläche nur in einem bestimmten Vertrag innerhalb des Hauses einschließen.
Findet ein Notüberlauf dieser Nutzung in den Kanal statt, dürfen auch die anderen Hausbewohner für die anteilige Dachfläche zur Kasse gebeten werden. Gibt es keinen Notüberlauf, könnte die Dachfläche auch komplett abgemeldet werden. Wahrscheinlich ist jedoch bereits ersteres nicht zulässig.
Das ist zugegeben alles gefühlt ungerecht, aber rechtlich eben zulässig.
Es kommt eventuell noch das Gewohnheitsrecht in Betracht. Dafür dürften die 3 Jahre allerdings noch zu kurz sein.
Einklagen würde ich das sowieso nicht. Das wäre nicht gut für die Wohngemeinschaft.
Der Mieter versteht da was falsch.
Die Kosten für Niederschlagswasser hat nichts mit Nutzung des Wassers zu tun, sondern mit der Einleitung des Niederschlagswassers in die öffentliche Abwasserleitung.
Da ist es auch völlig egal welche Dachflächen die jeweiligen Mieter haben.
Danke für die Antwort. Das Wasser vom Dach wird aber nicht ins Kanalnetzt eingeleitet, sondern von der Dachfläche direkt in Regenwassertanks. Und das, was zuviel ist, bekommt neuerdings der Nachbar im Nebenhaus in seine Tanks.
Die Mieter zahlen das Niederschlagswasser für ihren gemieten Teil der Dachfläche. Der Verteilerschlüssel der Kosten geht nach qm. Da müssten dan bestenfalls beide anteilig das Wasser nutzen dürfen. Aber der eine Mieter darf das Wasser nutzen, der andere nicht.
Das das Niederschlagswasser aufgefangen und genutzt wird hat nichts damit zu ob ein Mieter das nutzen darf oder nicht. Das wird von der Stadt/Gemeinde nach der versiegelten Fläche des Grundstücks errechnet. Und der Vermieter darf die Kosten umlegen. Das gehört zu den Kosten der Entwässerung.
Danke für die Antwort. Aber das Niederschlagswasser wird bewußt in Fässer geleitet. Und nach 3 Jahren gemeinsamer Wassernutzung hat der Vermieter irgendwann entschieden, dass das Wasser nur noch von einer Mietpartei genutzt werden darf. Der andere Mieter kann halt besser schleimen und den Vermieter manipulieren.