Nebenjob während Ausbildung mit 17?

3 Antworten

Da hilft dir doch gerne die minijob-zentrale.de weiter unter Arbeitsrecht -> Jugendarbeitsschutz

wie z.B.: Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die

  • noch nicht 18 Jahre alt sind und
  • in der Berufsausbildung oder in einem der Berufsausbildung ähnlichen Ausbildungsverhältnis stehen oder
  • als Arbeitnehmer, Heimarbeiter oder in sonstigen Dienstleistungen arbeiten, die der Arbeitsleistung von Arbeitnehmern oder Heimarbeitern ähnlich sind.

Das  JArbSchG enthält allgemeine Bestimmungen für die Beschäftigung von Minderjährigen, insbesondere Zeitgrenzen für die Dauer der Arbeit. Danach dürfen Sie als Arbeitgeber Jugendliche

  • nicht mehr als acht Stunden täglich und
  • nicht mehr als 40 Stunden in der Woche,
  • nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr und
  • nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigen – wobei die beiden freien Tage aufeinander folgen sollen.
  • Die Jugendlichen müssen mindestens zwölf Stunden tägliche Freizeit haben

Nachzulesen in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/06_jugendarbeitsschutz/node.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich weiß nicht genau. Also bei uns im Dorf, darf ich das sogar mit fast 14 machen. Aber keine Ahnung, ob das Legal ist 😬

Muss dir dein Arbeitgeber ausdrücklich genehmigen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Software-Entwickler