Muss ich die Leistung an das Jobcenter zurückzahlen?
Hi,
Ich habe einen neuen Antrag auf Alg2 bei dem Jobcenter beantragt nun mein Antrag ist für die Zeit ab dem 01.05 und er ist immer noch in Bearbeitung. Ich habe eine Arbeit gefunden der am 03.06 fängt den Vertrag werde ich am 02.06 unterschreiben.
Meine Frage jetzt muss ich die Leistung vom Juni zurückzahlen? Das Gehalt von der Arbeit kommt erst in Juli.
Ich bin mir noch nicht sicher, ob ich die Stelle annehmen soll oder eine Ausbildung im September anfange. Deswegen frage ich, wenn ich Stelle annehme muss ich die Leistung für den Juni zurückzahlen?
2 Antworten
Es gilt das Zuflussprinzip !
Wenn Du deinen Lohn von Juni erst im Juli aufs Konto bekommst, dann musst Du die Leistung für Juni nicht erstatten.
Ja, das musst Du wohl. Du kannst ja nicht doppelt bezahlt werden. Lege das Geld zurück, dann ist das kein Problem.
Das ist nicht korrekt !
Es geht hier nach dem Zuflussprinzip, wenn der Lohn von Juni erst im Juli auf dem Konto ist, muss die Leistung für Juni nicht erstattet werden.
Danke sehr 👍.