Minijob neben einem Hauptjob?
Wenn man einen Nebenjob ausübt und 450€ verdient werden irgendwelchen Abgaben von den 450€ Abgezogen oder bekommt man 450€ Netto ausgezahlt
2 Antworten
Kommt drauf an... falls der Minijob-Arbeitgeber dir die 2% Pauschalsteuer entrichtet und du einen Befreiungsantrag von der Rentenversich.pflicht beim Minijob-AG gestellt hast, dann erfolgt die Auszahlung netto wie brutto ;-)
Andernfalls rechnet das Lohnbüro mit Lohnsteuerklasse 6 und 3,6% vom Bruttolohn für die Rentenversicherung und somit kommen ca. 380€ zur Auszahlung!
Gruß siola55
Üblicherweise wird noch ein kleiner Betrag für die Rentenversicherung abgezogen.
Ja und? Was ändert das jetzt an der Antwort? Bzw. was hat das überhaupt damit zu tun?
Ein 450 Euro Job ist nicht steuerpflichtig...
Leider ein Irrtum von dir: nur falls der Minijob-AG die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet, mußt du diesen Minijoblohn nicht in der Ek-Steuererklärung angeben! Andernfalls erfolgt vom Lohnbüro die Abrechnung mit Lohnsteuerklasse: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html
Also neben deinem Hauptjob mit Lohnsteuerklasse 1 erfogt dann jeder weitere Job mit der Looser-Lohnsteuerklasse 6, will heißen: ab dem ersten Euro Hinzuverdienst wird dir Lohnsteuer vom Lohnbüro einbehalten und die nicht zu knapp :-((
Die Steuerklasse für den Zweitjob ist in der Regel Steuerklasse 6. Somit muss auch für den Nebenjob eine Steuererklärung abgegeben werden. Ein 450 Euro Job ist nicht steuerpflichtig. Ein Zweitjob ist ein Zuverdienst neben dem Hauptberuf, z.B ein Minijob oder Midijob.