Maaßen wirft dem Bundesamt und Innenministerin Faeser vor, ihn rechtswidrig zu beobachten und Daten über ihn zu sammeln, wird er mit Klage Erfolg haben?
Ex-Verfassungsschutzchef Maaßen hat Klage gegen seinen früheren Arbeitgeber eingereicht. Er wirft dem Bundesamt und Innenministerin Faeser vor, ihn rechtswidrig zu beobachten und Daten über ihn zu sammeln.
3 Antworten
Es müsste für einen solch sensiblen Eingriff wie der Abspeicherung von Daten eine wirksame und taugliche Ermächtigungsgrundlage geben. Ich denke, das wird hier, wie so oft im Verwaltungsrecht, der Dreh- und Angelpunkt der Klage sein und das ist auch das, was Maaßen hier vorwirft: "In der Schrift werden der Behörde rechts- und verfassungswidrige Handlungen vorgeworfen. 'Offenbar stützt das BfV seine Bewertung zunächst darauf, dass ein Rechtsextremist den Kläger/Antragsteller in einem Brief erwähnt habe; eine weitere Person soll Videos des Klägers/Antragstellers auf Facebook geteilt haben (...)', heißt es in der Klageschrift. Verfassungsschutzrechtlich seien solche Handlungen Dritter aber irrelevant, so die Argumentation. Für eine Beobachtung oder Einstufung Maaßens Einzelperson fehle eine Rechtsgrundlage." (https://www.tagesschau.de/inland/maassen-klage-verfassungsschutz-100.html).
Ich tendiere eher dazu, dass seine Klage Erfolg haben wird. Ich kenne nicht die genaue verfassungsschutzrechtliche Rechtsgrundlage, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man wegen Handlungen Dritter, sondern allenfalls nur wegen eigener Handlungen als "Rechtsextremist" eingestuft werden kann.
Tja, Politik ist ein Schlachtfeld. Da wird keine Rücksicht darauf genommen, dass es irgendwo auch noch um Menschen geht.
Darüber werden die zuständigen Gerichte entscheiden.
Das wird sicher ein Gericht beantworten.
Meine persönliche Einschätzung ist, dass die Überwachung rechtens ist.
Wiedermal so ein verzweifelter Versuch entsprechender Verantwortlicher... Wie tief kann man noch sinken.