Lehrstelle?
Hallo ich habe eine lehrstelle füf den sommer da meine Noten jetzt aber schlechter werden wurde mir die Lehrstelle wegenomen
meine frage darf man das?
2 Antworten
Soweit nichts anderes vereinbart, ist eine Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses auch schon vor Beginn möglich. Da es keine Kündigungsfrist im Rahmen der Probezeit nach Paragraph 22 BBiG gibt, besteht kein besonderes Schutzbedürfnis, sodass auch schon vor Beginn eine Kündigung möglich ist (Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. September 2011, Az.: 6 Sa 909/11).
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Prinzipiell kann dir der Betrieb in der Probezeit immer grund- und fristlos kündigen.