Kündigungsfrist Wohnung nicht akzeptiert?


14.05.2024, 23:49

mein Mietvertrag gibt eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor.

Meine Vermieterin sagte mir damals zu, dass sie einen Nachmieter findet und ich nach einem Monat ausziehen könnte. Ich habe mich nicht schlau angestellt und in der Kündigung nur geschrieben, dass ich außervertraglich mit einer Monat Frist kündige. In der Antwort des Vermieters steht nun, dass dies nicht akzeptiert wird und die fristgerecht Kündigung drei Monate beträgt.

3 Antworten

Mir wurde mündlich von der Vermieterin ein außervertraglicher Auszug mit einer Frist von einem Monat erlaubt

Mündlich ist so etwas immer ganz schlecht, da man es dann schwer hat, das zu beweisen. Solche Absprachen sollte man unbedingt schriftlich festhalten mit Unterschrift von allen. So gelten jetzt leider die 3 Monate und es ist entsprechend weiter zu zahlen. Neu kündigen muss man aber nicht.

Von Experte Gerhart bestätigt

Die urspruengliche Kuendigung ist entsprechend umzudeuten, also (knapp) dreimonatige Frist zum Monatsende ab Zugang der urspruenglichen Kuendigung beim Vermieter. Wann ist sie denn dort zugegangen?

Für Sie gilt bei einer neuen Kündigung die gesetzliche Frist von 3 Monaten; die bereits erfolgte Kündigung war mangels Fristwahrung unwirksam.

Wollen Sie die gesetzliche Kündigungsfrist umgehen, hilft ein schriftlicher Mitaufhebungsvertag, dem die Beteiligen zustimmen.