Krankenversicherung als Student?
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Krankenversicherung im Studium.
Ich bin derzeit über meine Eltern privat familienversichert. Für das Studium habe ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Jedoch bin ich gezwungen neben dem Studium zu arbeiten. Ich habe kein Anspruch auf BAföG. Meine Eltern sind getrennt und meine Mutter wurde in ihrer Erfahrungsstufe im neuen Job zurückgesetzt (ca. 1000€ weniger). Sprich eine finanzielle Unterstützung durch die Familie ist nicht machbar.
Ich habe einen Job, den ich sehr liebe und wo ich weiterhin bleiben möchte. Problem: eine Anstellung als Werkstudent ist nicht machbar. Ich würde eine Festanstellung bekommen (Mindestlohn).
Frage: Wie verhält sich das nun mit der Versicherung? Als Student darf ich in der Vorlesungszeit max. 20h pro Woche arbeiten. Im Monat sind das etwas mehr als 900 Euro bei Mindestlohn. Nun habe ich mich aber von der Versicherungspflicht befreien lassen. Da ich aber nun mehr als die Minijobgrenze verdiene bin ich nicht mehr familienversichert. Wird die Befreiung dann aufgehoben?
2 Antworten
Womöglich werden hier gesetzliche Familienversicherung und privater Mitversicherungstarif durcheinander geworfen: die studentische Befreiung von der Versicherungspflicht spricht für eine vorliegende private Versicherung, in der Einkommen der Höhe nach grundsätzlich unerheblich ist.
Inwieweit eine studentische Nebentätigkeit ebenso unschädlich für einen Mitversicherungstarif wäre, müsste in den Versicherungsbedingungen nachgelesen werden.
Ein womöglicher Beihilfeanspruch wäre bei weiter laufendem Kimdergeld nicht betroffen.
Also hier geht einiges durcheinander...
privat familienversichert
So etwas gibt es nicht. Vermutlich hast du über die Mutter Beihilfeanspruch und eine private Restkostenversicherung.
eine Anstellung als Werkstudent ist nicht machbar. Ich würde eine Festanstellung bekommen (Mindestlohn).
Verstehe ich das richtig, du kriegst nen Arbeitsvertrag über 20h die Woche? Das IST dann ein Werkstudentenjob. Du fällst nicht in die Versicherungspflicht der GKV, du hast weiter Kindergeldanspruch und somit auch Beihilfeanspruch. Es ändert sich also nichts.
Aber für einen Werkstudentenjob braucht es einen extra Arbeitsvertrag oder nicht?😅