Es wird die SF Klasse des Vertrags zurückgestuft, aus dem die Regulierung stattfindet. Also die Kfz Versicherung des Autos mit dem der Schaden verursacht wurde.

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Nein. Lass den armen Kerl in Ruhe.

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Natürlich gibt es noch andere Leute mit diesem Fetisch.

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Ich leg mich nicht fest.

Ich habe in diesen Spielen eigentlich nie ein Build, da ich zu viel Spaß daran habe alle möglichen Dinge auszuprobieren. Wobei ich für Bosskämpfe schnellere Waffen bevorzuge, gegen Trash eher größere.

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Welches Level hat/haben deine Waffe(n)?

Prinzipiell ist es natürlich okay einem Gegner aus dem Weg zu gehen, wenn du meinst du schaffst den aktuell nicht.

Hast du denn Radahn schon besiegt? Macht ja eigentlich nur Sinn zum Turm zu gehen, wenn du das schon gemacht hast.

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Du gibts die SF Klasse an, die dir auf deiner letzten Beitragsrechnung als mitnahmefähig bestätigt wird.

Und pass mit der unterjährigen Hauptfälligkeit auf, nicht dass du nächstes Jahr noch 8 Monate mit der schlechteren SF Klasse fährst.

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Ich halte diese stark vereinfachte Pauschalisierung für nicht sinnvoll.

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Die meisten Versicherungen lassen sich auf eine Teilkündigung der Kaskoversicherung unterjährig ein. Einem Versicherungswechsel (welcher ja nur mit Kündigung der Haftpflicht geht) wird die Versicherung nicht zustimmen.

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Nun, wenn ich nach der Kaufabwicklung des Neuwagens anschließend den VW Golf 5 verkaufe, kann ich den Rabatt oder die SF-Klasse 5 auf das neue Fahrzeug übertragen, um weniger an Versicherung zu bezahlen? Das ist ja möglich oder nicht?

Ja, kein Problem.

Während du beide Autos hast ist es auch möglich eines als Zweitwagen einzustufen, sodass das nicht mit SF0 läuft. Du bekommst ohnehin immer SF1/2, bessere Einstufungen sind je nach Versicherer möglich.

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Du holst die eVB, lässt das Auto zu und versicherst es per Ersatzantrag. Nachdem dieser policiert ist, wird die Prämie die du bereits bezahlt hast mit der neuen Prämie verrechnet.

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Weil die meisten Menschen in einem Partner eben einen Partner wollen und kein körperlich ausgewachsenes Kleinkind um das man sich kümmern muss.

Aber die Frage erscheint mir auch reichlich trollig.

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Wo kann ich diese Auszahlung außergerichtlich bei deutschen Nutzern durchsetzen?

Gar nicht.

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https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184b.html

 kinderpornographisch ist ein pornographischer Inhalt (§ 11 Absatz 3), wenn er zum Gegenstand hat:

a)

sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),

b)

die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder

c)

die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes,

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