Kindergeld wenn man ein jahr arbeiten will für späteres Studium?
Tut mir leid, dass ich mich gerade hier an die Leute wenden muss, allerdings ist die Familienkasse nich zu erreichen. Ich bin letztes Jahr 18 geworden und werde im Juni mein Abitur haben. Nach dem Abitur möchte ich erst ein Jahr arbeiten gehen um für mein Studium Geld zu verdienen.
Würde ich für die Zeit trz kindergeld bekommen? Und falls ja was gebe ich dann an (ich weiß dass es die 4 Monate frist gibt, allerdings fällt diese in bestimmten fällen ja weg)
Danke für jede Antwort
2 Antworten
Die 4 Monate Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten gelten nur dann, wenn man innerhalb dieser Frist auch tatsächlich eine Ausbildung oder Studium beginnt.
Wenn Du ab der Vollendung des 18 Lebensjahres erst einmal gar nicht vor hast eine Ausbildung oder Studium zu beginnen, sondern erst einmal Geld verdienen möchtest, besteht in dieser Zeit auch kein Anspruch auf Kindergeld.
Du könntest dich natürlich z.B.bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden, aber alleine das bringt dir nichts, wenn Du nicht auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung oder Studium bist und das auch in regelmäßigen Abständen mit entsprechenden Nachweisen belegen kannst.
Nein wenn du schon 18 bist und im Arbeitsverhältnis bist, hast du kein Anspruch mehr. Wenn du dein Studium beginnst, musst du dann Kindergeld beantragen und dann immer alle 6 Monate beweisen.
muss ich mich sobald mein studium beginnt selber bei denen melden oder bekomme ich wieder einen Brief?