Kann man einen Vertrag Widerrufen, wenn die Person, die Ihn abgeschlossen hat noch nicht im System steht?


11.03.2022, 20:05

Alle Mitarbeiter sagten auch, solange nichts im System eingetragen ist kann man nichts machen!

Sie hat auch keine Kopie von dem unterschreiben Vertrag erhalten!

Alles was sie erhalten hat waren Vorvertragliche Pflichtinformationen!


11.03.2022, 20:07

Ich habe gerade noch Mal mit einem Mitarbeiter telefoniert, aber der konnte mich auch nicht wirklich beruhigen... Er meinte bloß ich solle noch Mal in 10 Tagen anrufen, da dann die 2 Wochen Frist noch nicht abgelaufen ist, er würde dann schauen!

Aber was passiert, wenn meine Oma bis dahin immer noch nicht im System ist konnte er mir nicht beantworten!

Ich weiß langsam nicht mehr weiter. Ich habe keine Ahnung wie ich Ihr helfen kann!

3 Antworten

Ich fange erstmal an, ich bin im 1. Lehrjahr zum Rechtsanwaltsfachangestellten und das ist schon Stoff den wir bereits behandeln... BGB Buch I und Buch II Allgemeiner Teil + Schuldrecht...

Zudem erstmal eine Frage, was für ein Vertrag?

Es gibt Verträge die nur schriftlich geschlossen werden können und andere die mündlich gültig sind. Gehen wir davon aus, dass es ein Kaufvertrag gem. § 433 BGB ist, ist dieser mündlich gültig, wenn

  1. alle Vertragsbestandteile, also was deine Oma leisten soll, sowie welche Leistungen sie dafür erhält im Vertrag enthalten sind
  2. wenn beide sich bei dem Verkauf an der Haustür über die Bestandteile aus 1 einig sind.

Es gibt aber etwas, dass nennt sich Nichtigkeit, diese tritt durch verschiedene Möglichkeiten in Kraft (bspw. § 134 Gesetzliches Verbot also Kokain, Elfenbein etc.). In deinem Fall bezweifle ich dies.

Ein weiterer Punkt ist der Widerruf, der immer gültig ist, wenn der Widerruf vor Abschluss des Kaufvertrags siehe Punkt 1 + 2 eingereicht wurde. Das ist offensichtlich bei mündlichen Verträgen so eine Sache, aber wie du schilderst steht in dem Vertrag sogar schriftlich drin, dass es eine Widerruffrist bzw. Notfrist von 2 Wochen gibt (Notfrist = nicht verlängerbar). Deshalb sind die 2 Wochen gültig, sie gehören zu den Sekundärpflichten der Vertragsbestandteile hinzu.

Jetzt kommst du in die Beweispflicht bzw. deine Oma, weil es ihr Vertrag ist nicht deiner, außer sie bevollmächtigt dich dies. Den Widerruf kann man per Einwurf/Einschreiben einsenden um so nachzuweisen, wann die Gegenseite dies erhalten hat. Was auch geht ist selber hinzugehen und sich eine Quittung ausstellen zu lassen, dass man diesen Widerruf an diesem Tag abgegeben hat. (Ja eine Quittung ist nicht nur ein Beleg an einer Kasse). Bei Fragen einfach schreiben :) ich helfe soweit ich weiß.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

matze13924  11.03.2022, 20:47

kurze Ergänzung, was die in Ihrem System haben, ist rechtlich irrelevant !
Das juckt nicht die Bohne

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Josie123444145 
Fragesteller
 11.03.2022, 21:46
@matze13924

Danke, gut zu wissen. Mir wird die ganze Zeit gesagt, dass solange die Daten nicht im System sind, kann man auch nichts widerrufen!

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Josie123444145 
Fragesteller
 11.03.2022, 21:37

Der Vertrag war wohl, wenn ich es richtig verstanden habe zum einen ein anbieterwechsel und zum anderen ein Zweijahresvertrag für DSL bei der Telekom. Meine Oma weiß es aber selbst nicht genau. Sie hat auch keine Kopie von dem Vertrag erhalten.

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Josie123444145 
Fragesteller
 11.03.2022, 21:45
@Josie123444145

Hinfahren könnte etwas schwierig sein. Die Adresse ist ziemlich weit weg. Ich habe schon eine E-Mail geschrieben, aber bisher keine Antwort erhalten. Ich habe auch schon mit Kundendienst Mitarbeitern telefoniert und jedes Mal gesagt, dass ich den Vertrag widerrufen möchte, auch per Chat habe ich es schon probiert, aber anscheinend lässt sich der Außendienstmitarbeiter viel Zeit, weil der die Daten meiner Oma bisher nicht weitergeleitet hat. So läuft die Widerrufsfrist bereits, aber sie kann den Vertrag nicht widerrufen, weil in deren System noch keine Daten zu meiner Oma zufinden sind. Per Chat habe ich auch geschrieben, dass ich den Vertrag widerrufen möchte und habe zur Sicherheit Screenshots davon gemacht!

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matze13924  11.03.2022, 21:53
@Josie123444145

Wie erwähnt ist es im System egal, du hast eine E-Mail geschrieben mit Datum, du kannst einen Brief als Einwurf/Einschreiben, wobei du online abrufen kannst wann es ankam, dann ist es egal was die im System haben, du kannst sagen guck da war der Widerruf und der liegt innerhalb der 14d, nur weil die schlampig arbeiten ist das nicht deine Schuld, sorg eher dafür dass du selber den Beweis hast, dass du einen Widerruf denen zugestellt hast, am besten per Post aber per E-Mail geht meisten auch, weil wenn die am 29.03 bspw. dann schreiben, die haben nicht widerrufen, dann kannst du das zum Beispiel mit dem Datum von der email (bin nicht sicher über die Gültigkeit, weil ihr Privatpersonen und keine juristische Personen seid) oder halt besser mit dem Einwurf/einschreiben und dann kannste von der Post online den Nachweis bekommen, dass dein Schreiben innerhalb der 14d ankam....
Weißte wie ich das meine ?

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matze13924  11.03.2022, 21:56
@matze13924

In der Jura sind Fristen in der Regel abhängig von der Zustellung des Schreibens (wie einem Widerruf), gibt paar andere Sachen da schon mit Erstellung des Schreibens, aber beides spricht für dich :)
Sollen die das in 3 Jahren bearbeiten, das ändert in dem Sachverhalt nix, es zählt wenn der widerruf ankam und nicht wenn der nach 2 Monaten aus dem Papierkorb gefischt wird um es ins Systeme einzutragen :)

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Josie123444145 
Fragesteller
 11.03.2022, 22:15
@matze13924

Ja, ich weiß wie du das meinst. Ich werde gleich morgen früh ein schreiben aufsetzen. Vielen Dank für deine Zeit und deine sehr ausführlich Antwort!

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Am besten an die in der Widerrufserklärung genannte Adresse per Post (Einwurfeinschreiben) widerrufen.

Das sollte ja dann bei diesen vorvertraglichen Erklärungen dabei sein. Wenn nicht, dann läuft die Frist erst ab da wo sie es zusenden. (Sich was unterschreiben lassen und mitnehmen und demjenigen nix aushändigen halte ich für fragwürdig. Dann würd ich einfach behaupten die hätten die Unterschrift drunter kopiert und hätten da was ganz anderes wo man nie unterschrieben hätte.)

Kopie vom Schreiben machen und mit Zeugen in den Umschlag und zur Post. Noch sicherer wäre nur Zustellung per Gerichtsvollzieher. (Leerer Umschlag - kann man immer behaupten. Auch bei Einschreiben mit Rückschein und die gelten nicht als zugestellt, wenn die Annahme verweigert wird.)


Josie123444145 
Fragesteller
 11.03.2022, 20:11

Das ist auch meine Sorge... Eine Unterschrift ist leicht gefälscht...

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JByront  11.03.2022, 20:16
@Josie123444145

Am besten ihr sagen, sie soll generell gar nix mehr unterschreiben. Und die nächsten Wochen ihre Post komplett überprüfen, nicht dass sie da was alleine entgegennimmt und irgendwie wegwirft wo vielleicht wichtige Infos drin stehen.

In dem Alter ist man irgendwann halt nicht mehr so voll geschäftsfähig.

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matze13924  11.03.2022, 20:51

Eine Unterschrift ist solange man nicht nachweisen kann, dass sie gefälscht ist gültig : / , aber da der Vertrag evtl. eh mündlich zustande kommen konnte ist das irrelevant

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