Kann ein katholisches Patenkind etwas vom Patenonkel erben?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Ja 100%
Nein 0%

6 Antworten

Ja

Jeder Mensch kann von jedem Menschen etwas erben, wenn der verstorbene Mensch dies im Testament so festgelegt hat.

Ein Patenkind (ohne r) kann also vom Patenonkel (ebenfalls ohne r) dann etwas erben, wenn der Patenonkel dies im Testament so festgelegt hat. Dabei ist die Festlegung unabhängig von der Konfession.

Ja

Der gesetzliche Erbanspruch ist aber eher gering. Da kommen zuerst mal Ehepartner und Kinder des Eblassers. Ohne Testament wird das nicht viel gehen.

Ja

Warum sollte es nicht? Wenn er es im Testament bedenkt.

Patenkind (ohne r). Natürlich darf es erben, warum denn nicht?

es muss nicht einmal der Patenonkel sein. Mein Onkel, der Bruder meines Vaters hat in seinem Testament bestimmt wer wieviel von ihm erbt. Seine Schwester (meine Tante) und deren Kinder. Mein Bruder und ich, sowie meine Kinder haben Geld geerbt. Mein Vater war eine Woche vor dem Onkel verstorben. Alles war testamentarisch festgelegt und ist ohne Probleme ausgezahlt worden.