Zunächst einmal müsste man das Testament kennen.

Seine Schwester ist dagegen und will es nicht verkaufen und auch nicht vermieten

Dann soll sie die anderen beiden auszahlen.

da sie wohl kein Wegerecht hat

Das sollte sie aber schnellstens regeln, und sich mit den beiden anderen Erben nicht zerstreiten. Sonst hat sie ein Problem. Denn

kann das Haus trotz der Verweigerung der Schwester verkauft werden?

Ja klar, dann gibt es eine Teilungsversteigerung und die Erbengemeinschaft wird aufgelöst.

Und welchem Anteil steht dem Erben zu wenn wir das Haus mal mit 350.000€ beschätzen würden.

Sieh ganz oben.

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Was heißt das jetzt?

Dass Du gerne schneller fahren würdest in der Straße

Dass Du nicht so sicher fährst, um durch die (hoffentlich noch straßenverkehrsrechtliche) Restbreite der Straße zu kommen

Oder dass Du Dich ärgerst, nicht selbst auf die Idee gekommen zu sein

Ach ja: Als Anzeigenhauptwachtmeisterazubi könntest Du ihn anzeigen wegen der 30er-Schilder.

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sie gab mir die Nachricht dass ich kein Geld bekommen werde

Hat sie gesagt warum? Vor allem: Hat sie gesagt, dass sie storniert hat? Ich würde sie zu beidem schriftlich auffordern, eine Stellungsname abzugeben. Ob sie das macht, ist eine andere Sache. Aber ich würde eben darauf hinweisen

Ich habe im Notfall einen Rechtsschutz, der Anwaltskosten übernimmt.
Was für ein Fachgebiet von Anwalt wird hier benötigt?

Normales Zivilrecht.

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Das ist grenzwertig. Auf der einen Seite gelten für schulische Werke andere Regeln hinsichtlich des Urheberrechts. Da gäbe es mehr Freiheiten. Aber wenn es einen Internetseite ist, dann wäre diese ja wohl öffentlich. Damit wird es schwierig mit Titelseiten von Büchern.

Es gibt aber einen „Trick“. Genau wie bei Zitaten, die dann erlaubt sind, wenn man sich mit den Büchern beschäftigt (Rezension) kann man das auch mit dem Cover machen. Sprich: Du schreibst einfach in einer eigenen Rubrik kurz etwas über die jeweiligen Cover, wie sie Dir gefallen etc. Damit wäre Dein Bildzitat legalisiert. Wichtig! Du musst das Foto selbst machen oder das Cover einscannen. Auf keinen Fall aus dem Internet nehmen. 

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PVZ Zeitschrift Betrüger ich brauche Hilfe!?

Hallo Miteinander ich habe Folgendes Problem. Vor ca. ein halben Jahr wurden mir ständig Zeitschriften geliefert von Hörzu diese über die PVZ(Presse Vertriebs Verteilung ) gingen. Ich habe bei ihnen anscheinend ein Abo abgeschlossen aber in meine email habe ich diese dann gekündigt und darauf wurde mir auch ein Bestätigung gesendet und das weiter Zeitschriften kostenlos sind und ich nichts zahlen muss. Dann plötzlich kamen ander Zeitschriften von Fürdich dazu habe ich aber kein Abo gefunden (keine emails) somit konnte ich auch nicht kündigen also habe ich dort angerufen aber es geht nie jemand dran. Ich habe einige email geschrieben aber es kam nie eine Antwort zurück nur das ich in 10 Tagen ein Antwort bekommen die aber nie erschienen ist. Dann habe ich Briefe bekommen (Rechnungen von über 50€ und Mahnungen aber ich wollte immer anrufen hat nie geklappt weil ich es klären wollte . Vor einigen Tagen habe ich einen Anruf von folgender Nummer bekommen 0171 1562610, die meinten sie sind vom Inkasso und es es fand eine Rechnung von ca.170€ . Im Internet steht aber das vor dieser Nummer gewarnt wird und sie steht als Spam drin ich habe dann zurück gerufen und gefragt warum ihre Nummer im Internet als gefährdet steht daraufhin hat sie mich beleidigt und mir gedroht das wir uns vor Gericht sehen wenn ich nichts zahle. Heute bekam ich wieder einen Anruf von folgender Nummer 054158053203. Da bin ich aber nicht rangegangen und im Internet steht auch eine Warnung vor der Nummer. Ich werde sänig bombardiert und ich werde ständig anrufen. Manche meinten ich soll nichts zahlen aber die Frau am Telefon meinte dann wird eine große Rechnung auf mich zukommen ich weis nicht was ich machen soll. Ich habe Angst vor Gericht zu landen oder eine Rechnung auf mich zukommt die ich nicht zahlen kann. Bitte helft mir

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Du hast mehrere Fehler gemacht. Der erste: Ein Abo zu kündigen, das du nicht abgeschlossen hast. Der zweite: Versuchen, mit PVC zu telefonieren. Der dritte: Versuchen, mit dem Inkasso zu telefonieren. Das macht man schriftlich. Einmal, per Einwurfeinschreiben. Und da sagt man, dass man kein solches Abo abgeschlossen hat. 

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Sie merkt, dass sie im Edeka war und nicht im Rewe. Das ist total unheimlich. Fast so, wie die vielen Fehler, die ihr blöder Lehrer ihr immer beim Deutsch-Diktat anstreicht. Aber dann fällt ihr ein, dass das noch etwas ist im Park. Nämlich ...

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Problem
Wenn man ...

Das geht nicht. Also, wenn mit "man" ein Schüler gemeint ist, der unter 18 ist. Der darf keinen Leasingvertrag abschließen. Das muss Mutti dann schon alles selbst machen.

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Kann man so nicht sagen. Gesperrt wird nicht so schnell, die haben meist kein Personal.

Wenn es aber nicht der Grundversorger war, dann kann es sein, dass der Vertrag gekündigt wurde. Ruf auf jeden Fall an und frag nach.

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Schuldenerbschaft automatisch ausschlagen mittels Testament?

Ich habe gerade dieses Video gesehen und ich finde das ein Unding in DE, dass man ein Erbe mit Schulden haben kann.

https://www.youtube.com/watch?v=gztnQZTLkn8

Bei uns in AT wird das automatisch ausgeschlagen, wenn Schulden da sind, weil man das Erbe auch selber annehmen muss, egal ob das Erbe super ist oder dreckig (Schulden). Meine Idee geht aber noch weiter. Das gilt sowohl für DE als auch AT.

Man könnte doch ein eigenes amtliches Dokument einführen, dass jemand, der weiß, dass er nur Schulden hat und höchstwahrscheinlich sowieso nicht mehr los bekommt, bis zum Lebensende, ein Testament aufsetzen lassen kann, wo drinnen steht, dass das Erbe automatisch ausgeschlagen werden kann.

Es wird natürlich auch vorher von einem Gerichtsvollzieher überprüft und eine Eidesstaatliche Versicherung zum Testament abgegeben, dass man wirklich keine Wertsachen und Wertgegenstände besitzt. Ist hier grünes Licht gegeben und der "Erbe" setzt so ein spezielles "Schuldentestament" auf und es wird unter Zeugen unterschrieben, so ist es auch rechtsgültig und das Erbe wird beim Tod automatisch ausgeschlagen.

Das erspart die Arbeit von Behörden, den Stress und das Geld der möglichen Erben und das Risiko eine Schuldenerbschaft anzunehmen. Sollte der Schuldner doch irgendwie zu einem Geldsegen vor seinem Tod noch kommen, so ist das Schuldentestament natürlich ungültig und man hat ein paar Jahre Zeit das Erbe noch zu bekommen. Was haltet ihr von dieser Idee?

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Andere Meinung
Bei uns in AT wird das automatisch ausgeschlagen, wenn Schulden da sind, weil man das Erbe auch selber annehmen muss, egal ob das Erbe super ist oder dreckig (Schulden).

Widerspricht sich, gell.

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Führerschein: um die 40 Euro

Perso (kann man sich sparen, wenn man und kommt aufs Alter an) : 37 Euro

Reisepass (kommt aufs Alter an): 70 Euro

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Es ist auf jeden Fall nicht verboten Satzzeichen zu machen damit man den Sinn einer Frage besser versteht aber ansonsten ist es natürlich nicht erlaubt einfach so ein Cover abzubilden da ist es egal ob da eine Sängerin drauf ist oder nicht Du hast keine Nutzungsrecht und auch als Zitat wird das nicht durchgehen und da hilft es auch nichts wenn Du Werbung schreibst oder so.

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Das bedeutet, dass Deine Mutter nun bestätigt hat, dass sie ein solches Abo hat. Das wurde zwar jetzt gekündigt, aber eben mit der üblichen Kündigungsfrist. Sprich, in der Zeit muss sie das bezahlen.

Theoretisch müsste das noch schriftlich bestätigt werden. Ob das so sein wird, kann man nicht sagen, da halten sich nicht alle dran. Dann kann man es evtl. widerrufen, aber nur, wenn ein Widerruf nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde und die ersten Scheine schon gebucht.

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