Geht gar nicht! Also Pepsi. Wenn, dann was Richtiges trinken. Bordeaux würde ich empfehlen. Der Rest passt.
Zunächst einmal müsste man das Testament kennen.
Seine Schwester ist dagegen und will es nicht verkaufen und auch nicht vermieten
Dann soll sie die anderen beiden auszahlen.
da sie wohl kein Wegerecht hat
Das sollte sie aber schnellstens regeln, und sich mit den beiden anderen Erben nicht zerstreiten. Sonst hat sie ein Problem. Denn
kann das Haus trotz der Verweigerung der Schwester verkauft werden?
Ja klar, dann gibt es eine Teilungsversteigerung und die Erbengemeinschaft wird aufgelöst.
Und welchem Anteil steht dem Erben zu wenn wir das Haus mal mit 350.000€ beschätzen würden.
Sieh ganz oben.
Was heißt das jetzt?
Dass Du gerne schneller fahren würdest in der Straße
Dass Du nicht so sicher fährst, um durch die (hoffentlich noch straßenverkehrsrechtliche) Restbreite der Straße zu kommen
Oder dass Du Dich ärgerst, nicht selbst auf die Idee gekommen zu sein
Ach ja: Als Anzeigenhauptwachtmeisterazubi könntest Du ihn anzeigen wegen der 30er-Schilder.
sie gab mir die Nachricht dass ich kein Geld bekommen werde
Hat sie gesagt warum? Vor allem: Hat sie gesagt, dass sie storniert hat? Ich würde sie zu beidem schriftlich auffordern, eine Stellungsname abzugeben. Ob sie das macht, ist eine andere Sache. Aber ich würde eben darauf hinweisen
Ich habe im Notfall einen Rechtsschutz, der Anwaltskosten übernimmt.
Was für ein Fachgebiet von Anwalt wird hier benötigt?
Normales Zivilrecht.
Das ist grenzwertig. Auf der einen Seite gelten für schulische Werke andere Regeln hinsichtlich des Urheberrechts. Da gäbe es mehr Freiheiten. Aber wenn es einen Internetseite ist, dann wäre diese ja wohl öffentlich. Damit wird es schwierig mit Titelseiten von Büchern.
Es gibt aber einen „Trick“. Genau wie bei Zitaten, die dann erlaubt sind, wenn man sich mit den Büchern beschäftigt (Rezension) kann man das auch mit dem Cover machen. Sprich: Du schreibst einfach in einer eigenen Rubrik kurz etwas über die jeweiligen Cover, wie sie Dir gefallen etc. Damit wäre Dein Bildzitat legalisiert. Wichtig! Du musst das Foto selbst machen oder das Cover einscannen. Auf keinen Fall aus dem Internet nehmen.
Du hast mehrere Fehler gemacht. Der erste: Ein Abo zu kündigen, das du nicht abgeschlossen hast. Der zweite: Versuchen, mit PVC zu telefonieren. Der dritte: Versuchen, mit dem Inkasso zu telefonieren. Das macht man schriftlich. Einmal, per Einwurfeinschreiben. Und da sagt man, dass man kein solches Abo abgeschlossen hat.
Sie merkt, dass sie im Edeka war und nicht im Rewe. Das ist total unheimlich. Fast so, wie die vielen Fehler, die ihr blöder Lehrer ihr immer beim Deutsch-Diktat anstreicht. Aber dann fällt ihr ein, dass das noch etwas ist im Park. Nämlich ...
Wenn man ...
Das geht nicht. Also, wenn mit "man" ein Schüler gemeint ist, der unter 18 ist. Der darf keinen Leasingvertrag abschließen. Das muss Mutti dann schon alles selbst machen.
Das sind die Menschen, denen auf der Arbeit weder die Kunden noch die Mitarbeiter noch die Chefs, die sie bezahlen, etwas wert sind. Das einzige, was die schätzen, ist die Zahlung des Lohns am Monatsende.
Ohne einen Konflikt mit homosexuellen Gangstern und guten, heterosexuellen Christen wird das nichts.
Kann man so nicht sagen. Gesperrt wird nicht so schnell, die haben meist kein Personal.
Wenn es aber nicht der Grundversorger war, dann kann es sein, dass der Vertrag gekündigt wurde. Ruf auf jeden Fall an und frag nach.
Bei uns in AT wird das automatisch ausgeschlagen, wenn Schulden da sind, weil man das Erbe auch selber annehmen muss, egal ob das Erbe super ist oder dreckig (Schulden).
Widerspricht sich, gell.
Führerschein: um die 40 Euro
Perso (kann man sich sparen, wenn man und kommt aufs Alter an) : 37 Euro
Reisepass (kommt aufs Alter an): 70 Euro
Die Idee ist gut. Ob es sich umsetzten lässt ...? Sogar ein Kugelschreiber kann eine Waffe sein.
Es ist auf jeden Fall nicht verboten Satzzeichen zu machen damit man den Sinn einer Frage besser versteht aber ansonsten ist es natürlich nicht erlaubt einfach so ein Cover abzubilden da ist es egal ob da eine Sängerin drauf ist oder nicht Du hast keine Nutzungsrecht und auch als Zitat wird das nicht durchgehen und da hilft es auch nichts wenn Du Werbung schreibst oder so.
Ich denke, dass es mit ss angemeßen ist.
War zu erwarten, die Tendenz, gerade in Österreich, war deutlich richtig rechts. Irgendwie haben die einen noch größeren Hang dazu als die Deutschen.
Ja, das dürfte kein Problem sein.
Das bedeutet, dass Deine Mutter nun bestätigt hat, dass sie ein solches Abo hat. Das wurde zwar jetzt gekündigt, aber eben mit der üblichen Kündigungsfrist. Sprich, in der Zeit muss sie das bezahlen.
Theoretisch müsste das noch schriftlich bestätigt werden. Ob das so sein wird, kann man nicht sagen, da halten sich nicht alle dran. Dann kann man es evtl. widerrufen, aber nur, wenn ein Widerruf nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde und die ersten Scheine schon gebucht.
Auf deutschen Autobahnen oder anderen vierspurigen Straßen ist immer genug Platz dafür. Dass es manche Autofahrer dennoch nicht schaffen, liegt entweder am Fahr- oder am Denkvermögen.