Jugendstrafrecht Raub mit Softair?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Softair würde in so einem Falle als "Anscheinswaffe" gelten, womit wir in den meisten Fällen beim schweren Raub wären. Im Erwachsenenstrafrecht wäre dies dann wohl bei nicht unter 5 Jahren.

Da die Person aber erst 16 ist würde das Jugendstrafrecht greifen. Hier steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Je nach Sachlage könnte hier Bewährung, Freizeitarrest, Dauerarrest, Therapien und/oder Sozialarbeit auf die Person zukommen. In Deutschland schließt man jugendliche in der Regel nicht für lange Zeit weg, da es dem Erziehungsgedanken entgegen spricht.

Ist es dennoch eine schlaue Idee? - Ganz gewiss nicht. An den Langzeitfolgen wird man noch viele Jahre zu schaffen haben...

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Davon abgesehen sind auch Softairs eine sehr dumme Idee. Die Polizei kann nicht erkennen, dass es keine echte Schusswaffe ist und wird im Notfall von ihren Waffen Gebrauch machen. Sie werden sich nicht auf Spielchen einlassen um herauszufinden ob die Waffe echt ist. Wenn man also nicht mal "aus Versehen" erschossen werden will, sollte man sowas tunlichst lassen.


SkazOgp 
Fragesteller
 09.01.2019, 03:31

naja, sie würden wohl nicht gleich schießen, vorallem, wenn man die "Waffe" direkt auf den Boden wirft. Dass es eine schlechte Idee ist, finde ich aber allerdings auch.

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Eismensch  09.01.2019, 03:43
@SkazOgp

Das ist schon richtig. Dennoch zählst du erstmal als bewaffnet, auch wenn die "Waffe" nicht echt ist.

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Ich kann mich irren, aber ich glaube 3 Jahre Haftstrafe wird’s dafür geben. Letztlich entscheidet darüber der Richter


SkazOgp 
Fragesteller
 09.01.2019, 02:52

miese Sache

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verreisterNutzer  09.01.2019, 02:59
@SkazOgp

Komm nicht auf dumme Gedanken und überfalle etwas. Bewaffneter Raubüberfall hat immer Knast als Mindeststrafe.

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SkazOgp 
Fragesteller
 09.01.2019, 03:09
@verreisterNutzer

ne keine Sorge, darauf würde ich nicht im Traum drauf kommen. Kenne nur jemanden, der es schon getan hat und er hat bald seine Verhandlung.

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verreisterNutzer  09.01.2019, 03:15
@SkazOgp

Upps. Da hilft nur ganz viel Reue, auch während der Haftstrafe. Dann kommt er früher auf Bewährung frei. Softair ist egal, weil es ja echt aussehen sollte. Niemand wusste das die Waffe nicht echt ist, daher wird das wie echte Waffe gewertet.

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Käme auf den Richter an sowie auf die Schwere der Straftat, hier ein kleiner Auszug

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


EphraimUlk  09.01.2019, 06:30

Du zitierst DS, wir sind aber im schweren Raub. Mal davon abgesehen, dass das JGG gilt

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Jurius  09.01.2019, 06:33

Das ist die Definition von Diebstahl. Raub ist einen Zacken schärfer. Je nach Tatausführung im Erwachsenenrecht mind. 1, 3 oder 5 Jahre. Höchststrafe in allen Fällen 15 Jahre. Im JGG gibt es keine Mindeststrafe

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