Jahrespraktikum beenden?

2 Antworten

Du bist ja noch in der Probezeit. Somit schreibst du einen kleinen Brief an deinen Arbeitgeber, worin du den Grund und den Kündigungstermin anfügst. Diesen unterschreibst du und die Sache ist gegessen. Falls du als Grund nicht nennen willst, dass du nicht Wohl fühlst kannst du auch einfach einen anderen Grund erfinden. Dies ist nicht so tragisch

Nach Ablauf der Probezeit gilt Folgendes:

Du schreibst ein kleiner Brief (wenige Sätze) an deinen Chef, worin du beschreibst wieso du Künden möchtest und auf welchen Termin.

  1. Wenn du per sofort kündigen möchtest brauchst du einen guten Grund. Ob dein Grund gut genug ist, entscheidet dein Arbeitgeber.
  2. Falls du es nicht eilig hast, kannst du ebenfalls einen Brief schreiben, welcher auch den Kündigungsgrund beinhaltet. Im unterschied zur obigen Variante wählst du hier das Kündigungsdatum mit Abstand von 4 Wochen im Bezug auf die Abgabe des Briefes. Gibst du also dein Brief beispielsweise am 1. Juli ab, ist der frühstmögliche Kündigungstermin am 28. Juli (4 Wochen später)

Die 2. Kündigungsvariante wird sicher akzeptiert, die erste nur unter umständen

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Dich hat paragraf 1 Absatz 2 momentan zu interessieren, da du deine Probezeit 3 nicht vollendet hast. Ab 2.11.18 findet Paragraf 1 keine Anwendung mehr für dich.

du kannst also bis zum 1.11.18 einfach so kurzfristig fristlos kündigen, das geht.


Cp222 
Fragesteller
 21.10.2018, 18:12

Muss ich dann auch ein Grund angeben oder kann ich einfach sagen dass ich kündigen will?

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Grumpycat89  21.10.2018, 18:49
@Cp222

Nach Ablauf der Probezeit MUSS deine Kündigung schriftlich und unter Angabe der Kündigungsgründe 4 Wochen vor wunschaustretungstag erfolgen (laut deinem Vertrag Paragraf 7 Absatz 2). Während der 3 Monaten bist du nicht verpflichtet Gründe anzugeben, aber du kannst es tun, wenn du es möchtest.

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