Hauskauf vom Nachlassgericht. Beim Notar unterschrieben..wann erfolgt der Grundbucheintrag und kann noch was schief gehen?

4 Antworten

Glaube ich so nicht.

Wenn das Gericht einen Nachlassverwalter bestellt hat und dieser verkauft hat - fehlen zu viele Details. Dann wäre die Antwort von Wochen bis Jahre und unter Umständen nicht zu vollziehen. Kommt drauf an wie gut er seine Hausaufgaben gemacht hat. Hierüber und die damit verbundenen Risiken hat der Notar dann aber aufgeklärt.

Sofern keine Erben zu ermitteln sind - erbt der Fiskus - in der Regel verkauft dann das Finanzministerium deines Bundeslandes. Aber auch dieses muss gegenüber dem Nachlassgericht zunächst die Annahme der Erbschaft erklären. Dann ist es ein Kaufvertrag wie jeder andere - außer, dass du mit dem Vertrag auch Kredite und öffentliche Lasten übernimmst.


Hallozusammen87 
Fragesteller
 23.10.2022, 15:22

Danke für deine Antwort.

Entschuldige, hab mich sehr konkret formuliert. Der Vorbesitzer hatte Erben, doch die hatten keinen Anspruch darauf, weil er noch Schulden hatte und die Familie die Schulden nicht übernehmen wollte.(soweit ich verstanden habe)

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kabbes69  23.10.2022, 19:48
@Hallozusammen87

Die im Moment bekannten Erben - haben das Erbe also fristgerecht ausgeschlagen. Der Verwalter hat verkauft. Der Vertrag muss dann vermutlich noch von einem Richter genehmigt werden (bin ich mir nicht sicher, nur eine Vermutung). Sofern dies der Fall- kann bis zu einem Jahr dauern, je nach Auslastung des Gerichtes. Hier sollte aber dein Notar Erfahrungswerte besitzen.

Dein Kaufpreis sofern nicht zur Lastenfreistellung benötigt (Löschung von Belastungen in Abt. III) geht an den Nachlassverwalter.

Schief gehen- wenn vom Eigentümer noch ein bisher unbekannter Erbe auftaucht der das Erbe annehmen würde. - Alles andere müsste der Verwalter bereits abgeklärt haben.

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Der Grundbucheintrag erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen nach Unterzeichnung des Kaufvertrags. Es ist jedoch möglich, dass es zu Verzögerungen kommt. Wenn du den Kaufvertrag beim Notar unterschrieben hast, solltest du den Notar darüber informieren, dass du den Grundbucheintrag bald erwartest.

In der Zwischenzeit kannst du dich an die Gemeindeverwaltung wenden und nachfragen, ob der Eintrag bereits vorgenommen wurde. Du solltest auch eine Kopie des Kaufvertrags an die Gemeindeverwaltung senden, damit sie den Eintrag schneller vornehmen können. Wenn du den Grundbucheintrag erwartest, solltest du auch die Immobilienmaklerin oder den Immobilienmakler informieren. Sie können dann bei der Gemeindeverwaltung nachfragen und gegebenenfalls eine Beschleunigung des Eintrags veranlassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ratlose45  14.01.2023, 20:54

Nicht die Gemeindeverwaltung führt die Grundbücher sondern das Grundbuchamt am Amtsgericht.

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Das hängt ganz davon ab, wie lange es dauert, die Rechtsgrundlagen zu prüfen, sprich ob es wirklich keine Erben gibt, ob das Haus verschuldet ist etc. ein paar Wochen kann das (noch) dauern.

lg, Anna


Ratlose45  14.01.2023, 20:58

Das wird alles vor dem Notartermin geprüft. Wenn der Kaufvertrag unterschrieben wird muss alles geklärt sein auch der Zeitpunkt der Bezahlung. Dann wird der Besitzübergang im Grundbuch eingetragen. Wie lange man auf den Grundbuchauszug warten muss hängt von der Auslastung des Grundbuchamts ab.

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Merkwürdig:
Das Nachlassgericht ist üblicherweise nicht die Stelle, welche für die Verwertung von staatlichem Erbe zuständig ist, bist Du sicher, dass Du mit dem Nachlassgericht den Vertrag geschlossen hast und dass es sich auch um einen Kaufvertrag handelt?

Einem solchen Verkauf muss die Feststellung vorhergehen, dass es tatsächlich keinen Erben gibt, also eine Erbenermittlung und ggf. auch ein Aufgebotsverfahren, das wäre auf jeden Fall abzuwarten. Ansonsten gibt es eigentlich keine Besonderheiten, mancherorts hat die Kommune ein Vorkaufsrecht, könnte also statt Deiner in den Vertrag eintreten, die müsste sich erst erklären, die Löschbewilligungen für eventuell eingetragene Grundschulden müssen eingeholt werden ...


Hallozusammen87 
Fragesteller
 23.10.2022, 15:23

Danke für deine Antwort.

Entschuldige, hab mich sehr konkret formuliert. Der Vorbesitzer hatte Erben, doch die hatten keinen Anspruch darauf, weil er noch Schulden hatte und die Familie die Schulden nicht übernehmen wollte.(soweit ich verstanden habe)

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HugoHustensaft  23.10.2022, 15:24
@Hallozusammen87

Demnach hätten die das Erbe ausgeschlagen - dann braucht es einen Nachlassverwalter, der ermitteln muss, ob noch weitere Erben vorhanden sind, außerdem muss der mit den Gläubigern reden; das kann dauern ...

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Hallozusammen87 
Fragesteller
 23.10.2022, 15:32
@HugoHustensaft

Kann da aber noch etwas schief gehen ? Beim Notar wurde unterschrieben, die Nachlassverwalterin hat den Kaufvertrag ebenso unterschrieben. Wir warten nur noch auf die Fälligkeitsmitteilung, dass die Bank überweisen darf.

Lg

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HugoHustensaft  23.10.2022, 19:35
@Hallozusammen87

Ein eventuelles Vorkaufsrecht der Gemeinde steht immer im Raum, zum Rest (sind alle Erbenermittlungen abgeschlossen etc.) befrage die Nachlassverwalterin.

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Hallozusammen87 
Fragesteller
 25.10.2022, 19:14
@HugoHustensaft

Auch wenn der Kaufvertrag schon abgeschlossen wurde beim Notar ? Das Haus wurde von der Volksbank vermarktet, aber der direkte Verkäufer war die Nachlasspflegerin. Ich kenne mich leider mit den Rechtsgrundlagen nicht aus.

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HugoHustensaft  26.10.2022, 06:16
@Hallozusammen87

Das Vorkaufsrecht greift immer erst nach Vertragsabschluss, die Kommune kann quasi statt Deiner in den Vertrag eintreten - ob es bei Dir aber ein solches gibt ...

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