Hallo. Ich verdiene 830 netto und meine Warmmiete ist fast 500?

5 Antworten

Von Experte Agamemnon712 bestätigt

Du kannst ALG II beantragen beim Jobcenter, keine Sozialhilfe, denn du bist ja erwerbsfähig und kein Krüppel.

Du kannst auch Wohngeld beantragen bei der örtlichen Wohngeldstelle , und als Auszubildender auch BAB.

Du kannst auch deine Wohnkosten senken, das musst du sicher auch dann noch, wenn du Hilfe bekommst. Dazu spreche mit deinem Vermieter. Die normale Möglichkeit wäre, einen neuen WG-Partner aufzunehmen.

Gruß aus Berlin, Gerd


isomatte  25.03.2022, 07:31

In der Erstausbildung oder Studium ist man im Regelfall vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn man BAB - oder Bafög - bekommt bzw. auch nur dem Grunde nach einen Anspruch darauf hätte.

Mit dieser Nettovergütung wird sehr wahrscheinlich kein oder nur ein sehr geringer BAB - Anspruch bestehen.

1

Was hat denn der Auszug des Mitbewohners damit zu tun ?

Wenn Du nur ein Zimmer gemietet hast, dann musst Du auch nur für dieses zahlen, so wie es dein Mietvertrag sagt und dann musst Du ja wissen was Du mit Nebenkosten, Internet usw. zahlen musst.

Dann muss man nicht schätzen ob es 500 € oder mehr ist !

Wie alt bist Du denn und ist das deine Erstausbildung ?

Wenn Du unter 25 bist, könnte man versuchen durch einen Antrag Kindergeld zu bekommen und in Erstausbildung einen Antrag auf BAB - Berufsausbildungsbeihilfe bei der Agentur für Arbeit zu stellen, aber bei dieser Nettovergütung wird es sehr wahrscheinlich wenig oder auch gar nichts geben.

In Erstausbildung oder Studium mit BAB - oder Bafög - bzw.auch nur mit Anspruch dem Grunde nach, ist man im Regelfall vom Wohngeld ausgeschlossen.

Mit BAB - bzw. Anspruch dem Grunde nach, also wenn man z.B. nur kein BAB - bekommt weil die Nettovergütung zu hoch ist, könnte man ggf. beim Jobcenter einen Antrag auf ALG - 2 oder besser Hartz - lV stellen und da evtl. noch eine Aufstockung bekommen.


Beran30 
Fragesteller
 27.03.2022, 20:24

Ja aber dann teilt man nicht mehr Strom Internet und Gas

0
isomatte  27.03.2022, 22:45
@Beran30

Das geht doch dann nur um deinen Verbrauch, oder hattet ihr da einen gemeinsamen Vertrag ?

0

Ich würde sagen, da besteht ein krasses Missverhältnis. Ich würde mal Hartz 4 beantragen dazu.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Darf ich Sozialhilfe in Anspruch behmen. ?

Du kannst auf jeden Fall einen Antrag auf Wohngeld oder andere Unterstützung stellen. Ob Du das Geld dann bekommst und in welcher Höhe, wird sich zeigen.

Finanzielle Katastrophe. Mehr Gehalt über Quereinstieg kannste an vielen Orten finden.