Geschlechtsidentität und Wehrpflicht in Deutschland?
ich habe eine Frage bezüglich der Geschlechtsidentität und der Wehrpflicht in Deutschland. Angenommen, die Wehrpflicht würde aufgrund der Ereignisse in der Ukraine nach einem Jahr wieder eingeführt werden. Ist es korrekt, dass Frauen theoretisch nicht zum Dienst herangezogen werden können?
Daher meine Frage: Wenn eine Person, die auf ihrem Personalausweis als Mann registriert ist, jedoch eine Geschlechtsidentität als Frau hat und offiziell als Frau anerkannt wurde, wäre diese Person dann noch zur Wehrpflicht verpflichtet? Könnte sie aufgrund ihrer Geschlechtsidentität als Frau von der Wehrpflicht befreit werden?
9 Antworten
Keine Sorge Hans, wenn es soweit kommen sollte das die Wehrpflichtaussetzung gekippt wird, wird ziemlich sicher auch der Passus "Männer" in Art 12a GG durch Deutsche ersetzt werden. Im Zuge der Gleichberechtigung eigentlich nur fair.
Und nein es wird ziemlich sicher nicht ausreichen zeitnah das Geschlecht zu ändern beim Standesamt.
Bricht Krieg aus, werden auch trans Menschen einberufen – wenn die Geschlechtsänderung in "unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Spannungs- und Verteidigungsfall gestellt wird"
Abgestellt wird aber auf die körperliche Angleichung.
Danke ich wusste bereits schon vor 9 Monaten wie das funktioniert.
Du wirst so behandelt, wie dein Geschlecht bei Geburt gewesen ist. Da gibt es keine Diskussion darüber , ob du dich im falschen Körper fühlst, oder sonst etwas.
Spätestens bei der Musterung findet die geschlechtliche Zuordnung statt.
Laut meines Wissens hat die Regierung erklärt, dass in einem solchen Fall das Geschlecht der Geburt "zählt".
Ich vermute im Kriegsfall interessiert das keinen mehr... Ich kann mir aber auch vorstellen, dass die Gesetze geändert werden, so dass jeder eingezogen werden kann.
Im Sinne der Gleichberechtigung und -behandlung sollte es nur in Ausnahmefällen Unterschiede geben. Ich meine, jeder, der diese Gleichstellung erwartet, muss auch die Erwartung der anderen erfüllen, dass Rechte und Pflichten zusammen gehören. Hierbei muss trotzdem ein Geschlechtsunterschied beachtet werden. Schwangerschaftsurlaub ist nur gerechtfertigt für eine Person, die schwanger ist.
Bei Wehrpflicht gibt es ebenso noch Unterschiede. Die Gründe sind historisch. Denn Frauen waren für den Nachwuchs wichtiger als Männer. Im Kriegsfall konnte ein Mann zeugen und das Kind wurde ohne ihn geboren. Das kann man von einer Frau nicht sagen.
Ob sich im Zuge der sich immer erweiternden Gleichstellung von unterschiedlichen Geschlechtern da eine krasse Änderung ergibt bleibt abzuwarten. Wie man an der Frage erkennen kann ist es noch unklar; es gibt einiges zu beachten, aber nicht alles muss gheändert werden. Wenngleich auch ohne "Genderei" und drittem Geschlecht eine Neubewertung zu jeder Zeit erfolgen soll.
In früheren Zeiten war es nur für Männer Pflicht, Wehrdienst oder Ersatzdienst (Sozialdienst wie Feuerwehr oder THW) zu leisten. Auch Feuerwehrabgaben mussten nur männliche Verdiener leisten. Die Gründe so einer geschlechtspezifischen Entscheidung werden zu heutiger Zeit ja nach und nach hinterfragt.
Der Gesetzgeber hat sich dahingehend abgesichert: Wer als Männlein geboren wurde, ist wehrpflichtig. Aber warum? Weil sonst einige Dienstverweigerer den Ausweg nehmen würde.
Das ist nicht so einfach wie du dir das vorstellen tust- fas mit den Männern steht so nämlich im Grundgesetz- das kann nicht mal einfach geändert werden, dafür muss es eine Mehrheit von 2/3 Des Bundestages und 2/3 Des Bundesrates geben die zustimmen- das wird nix.